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Ägypten: Länderinfos

Überblick

Von den Pyramiden über die mittelalterlichen Märkte bis hin zur Schönheit der Natur und einer lebendigen und modernen Kultur ist Ägypten ein Land voll mit Schätzen, die Sie in ihren Bann ziehen werden.

Die Pyramiden von Gizeh – die einzigen Überlebenden der sieben Weltwunder der Antike – die Tempel von Luxor und Karnak mit Säulen wie Lotusblumen, der Sonnenaufgang gegenüber des Tals der Könige und das Schauspiel aus Musik und Licht bei den mächtigen Gräbern von Abu Simbel begeistern schon seit Jahrhunderten die Besucher von Ägypten.

Die Naturgüter von Ägypten haben alle eine starke Wirkung wie die vom Wind geformten Felsformationen in der weißen Wüste, die eisernen Berge von Sinai und die schimmernden Unterwasserlandschaften des Roten Meeres. 

Das Herz dieses pulsierenden, modernen arabischen Staates pocht unter der Oberfläche. Letztendlich kann man Ägypten am besten im Schatten seiner großartigen Kulturdenkmäler verstehen, so berühmt wie sie sind, während man den Ruf zum Abendgebet im Ohr hat und das Klappern der Hufe auf dem Asphalt in einem Dorf oder eben bei Tee und Unterhaltung mit den geschwätzigen Ägyptern in irgendeinem Kaffeehaus. 

Wichtige Fakten

Fläche:

1.001.449 qkm.

Offizieller Name:

Arabische Republik Ägypten.

Bevölkerung:

102.334.404 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

80,36 pro qkm.

Hauptstadt:

Kairo (El Kahira).

Staatsform:

Präsidialrepublik seit 1953. Alte Verfassung von 1971. Neue Verfassung von Januar 2014. Zweikammerparlament (Volksversammlung und Shura-Rat). Das Parlament wurde im Juni 2012 aufgelöst. Unabhängig seit 1922 (ehemaliges britisches Protektorat).

Staatsoberhaupt:

Abdel Fattah al-Sisi, seit Mai 2014. 

Regierungschef:

Mostafa Madbouli, seit Juni 2018. 

Elektrizität:

220 V, 50 Hz. In einigen ländlichen Gebieten 110-380 V. Zweipolige Steckdosen sind Standard.

Ägypten: Reise- und Sicherheitsinformationen

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Stand - Fri, 21 Mar 2025 10:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Fri, 21 Mar 2025 11:05:54 +0100)

Letzte Änderungen: 
Sicherheit – Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität

Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten

Einreise und Zoll

Gesundheit – Medizinische Versorgung

Redaktionelle Änderungen

 

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
 

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt, siehe Terrorismus – Sinai-Halbinsel.
Von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel wird abgeraten. 

Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

Terrorismus

Die Sicherheitslage in Ägypten ist aktuell insgesamt stabil und ruhig.

Es besteht jedoch landesweit ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese fanden in der Vergangenheit (zuletzt 2022) insbesondere in der Sinai-Region statt und richteten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige. 

Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.

  • Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Sinai-Halbinsel

Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai (inklusive Grenzgebiet zum Gazastreifen) sowie das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt. Vor Nutzung der Straße von Suez nach Taba wird ebenfalls gewarnt.

In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.

  • Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
  • Buchen und unternehmen Sie Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.

Übrige Landesteile

Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.

Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.

Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.

  • Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil.
  • Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage in Ägypten ist angespannt (u.a. verstärkt durch die regionalen Konflikte), aber stabil. Demonstrationen, u.a. auch mit Festnahmen, können vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.

Im Oktober 2023 kam es auf dem Sinai zu einem Einschlag durch Flugkörper (vermutlich fehlgeleitete Drohnen), bei dem mehrere Menschen verletzt wurden.

Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.

Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten" angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Personenkontrollen (auch durch Polizisten in Zivil) und Durchsuchungen u.a. von Mobiltelefonen kommen vor. Weigerungen, den (zivil-) polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, können zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben. 

  • Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen weiträumig
  • Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
  • Meiden Sie vor allem an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt religiöse Stätten, Universitäten und staatliche Einrichtungen.
  • Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.

Minengefahr

Minenfelder sind häufig unzureichend gekennzeichnet, insbesondere auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen.

  • Seien Sie in den genannten Gebieten vorsichtig und bleiben Sie auf regulären Straßen und Wegen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig, auch wegen einer an vielen Orten hohen Polizeipräsenz im öffentlichen Raum. Sexuelle Übergriffe kommen u.a. auch in Hotelanlagen in den Urlaubsgebieten vor. Insbesondere in den Städten kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen kommen. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis.
  • Vermeiden Sie insbesondere als alleinreisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit.
  • Nutzen Sie bevorzugt App-basierte Fahrdienstleister, bei denen der Fahrpreis vor Beginn der Fahrt festgelegt wird. Herkömmliche Taxis sollten nur mit eingeschaltetem Taxameter bzw. nach vorab ausgehandeltem Fahrpreis genutzt werden - zahlen Sie nach dem Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrpreis.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Die Touristenpolizei ist unter der Nummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten.

In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen. 

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Reiseveranstalter zu Gefahren durch Wildtiere und verfolgen Sie die Nachrichten.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.

Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen, auch mit Todesopfern. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen. 

Die Sicherheitsstandards auf Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht unbedingt internationalen Standards.

In den letzten Jahren sind wiederholt schwere Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. -schiffen vorgekommen, bei denen es zu Todes- und Vermisstenfällen kam. Auch deutsche Staatsangehörige waren betroffen. 

Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch. Im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu schweren Unfällen, auch mit Toten und Schwerverletzten.

Aufgrund des schlechten technischen Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen und Quads, passieren Unfälle verhältnismäßig oft.

Die meisten, touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb (und entsprechendem Zubehör wie Sandblechen, Sandschaufel, Extrabenzin-/Dieselkanister etc.) notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.

Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage" und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.

  • Beachten Sie die bestehende Teilreisewarnung.
  • Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig.
  • Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten - Fahrzeuge und Fahrbahn sind häufig schlecht beleuchtet, die ohnehin riskante Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmer ist nachts besonders gefährlich.
  • Vermeiden Sie soweit wie möglich Langstreckenfahrten mit der Eisenbahn.
  • Beachten Sie, dass beim Kauf von Zugtickets für Ausländer gesonderte Tarife gelten, die grundsätzlich in Fremdwährung (USD, EUR) zu begleichen sind. Nicht jede Zugverbindung kann von Ausländern gebucht werden.
  • Lassen Sie bei der Nutzung von Tauchschiffen und -booten besondere Vorsicht walten. Lassen Sie sich umfassend über die technische Zertifizierung, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und -standards informieren und überzeugen Sie sich vor Ablegen persönlich von getroffenen Sicherheitsvorkehrungen. 
  • Die Touristenpolizei ist unter der Nummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht" (debauchery) unter Strafe. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte berufen sich u.a. auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.

Bisher ist kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.

Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten. 

In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen. Zur Einreise mit Reisepässen, in denen nicht das Geschlecht „M" oder „F" eingetragen ist, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet. In den letzten Jahren ist es wiederholt zur Verhängung von zum Teil langjährigen und auch lebenslangen Haftstrafen gegen Ausländer wegen Drogendelikten gekommen.

In Ägypten sind Prostitution und Ehebruch strafbar. 

Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten" verfolgt werden. 

Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.

Zu rechtlichen Besonderheiten bei der Einfuhr von bestimmten Gegenständen wie z.B. Drohnen siehe Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro) nur bei Banken, möglich. Es gibt einen Höchstbetrag für Bargeldabhebungen pro Tag.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, nicht jedoch mit manuell geänderter Gültigkeit

Anmerkungen:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich. 
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.  

Für eine Einreise mit Reisepässen werden nur Pässe akzeptiert, in denen das Geschlecht mit „M" (männlich) oder „F" (weiblich) eingetragen ist, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival") beantragt werden.

  • Beachten Sie, dass es sich bei „Visa on arrival" grundsätzlich um Tourismusvisa handelt. Reisende mit Dienst- und Diplomatenpässen müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.
  • Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumskategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.

Visum vor der Einreise

Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristenvisum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.

Visum bei Einreise (on arrival)

Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.

Die Einreise mit einem Visum bei Einreise ist für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen nicht möglich. Sie müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.

Ausreise

Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger als einen Monat in Ägypten aufgehalten hatte.

  • Bitte erkundigen Sie sich bei Zweifeln vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro, ob Ihr Flug als Charter- oder Linienflug gilt.

Hinweise für Doppelstaater

Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).

Einreise über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh und aus Israel über den Grenzübergang Taba 

Sofern vor Reiseantritt kein Visum bei einer ägyptischen Auslandsvertretung beantragt wurde, kann bei Einreise zu touristischen Zwecken über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh aus dem Ausland und aus Israel über den Grenzübergang Taba ein Visum „on arrival" mit räumlicher Gültigkeit für ganz Ägypten beantragt werden (Kosten 25 USD bzw. entsprechender Gegenwert in EUR, siehe Visum). Alternativ kann eine kostenfreie Einreiseerlaubnis, die zu einem Aufenthalt bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt, als Stempel in den Pass eingetragen werden. 

Minderjährige

Nach ägyptischem Recht dürfen Minderjährige (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in der Regel nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt.

Die Einfuhr ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.

Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen.

In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr ägyptischer Altertümer, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt, und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Satellitentelefonen, Walkie-Talkies und bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) kann es bei der Einreise ohne die entsprechenden Genehmigungen zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen. 

  • Nehmen Sie bei Zweifeln darüber, ob ein Gerät oder Medikament nach Ägypten eingeführt werden darf, vorab Kontakt mit der zuständigen ägyptischen Botschaft auf.

Tiere

Für die Einfuhr von Haustieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig.

Gesundheit

Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Nachweis einer Polioimpfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.

  • Alle Reisenden sollten eine Poliomyelitis-Grundimmunisierung entsprechend STIKO-Empfehlungen besitzen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen sollte eine Auffrischimpfung erfolgen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde. Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen ist entsprechend WHO-Kriterien eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden an der Küste zum Roten Meer (überwiegend Hurghada, vereinzelt El Gouna und Al-Qusair) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Berichte über aktuelle Infektionen gibt es auch im Gouvernement Südsinai (Scharm El-Scheich und Umgebung). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV im Land ist mit weniger als 0,1 % gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen (u.a. EHEC-Erkrankung)

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. In den vergangenen Jahren wurden wiederholt Erkrankungen mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) gemeldet, die nach oder während eines Aufenthalts in Ägypten aufgetreten sind, insbesondere bei Rückkehr aus Hurghada und Marsa Alam. Als Komplikation dieser Erkrankung kann ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) mit Gefahr des Nierenversagens entstehen. EHEC-Infektionsquellen in Ägypten sind vor allem roh verzehrtes Obst und Gemüse sowie nicht durchgegartes Rind- und Schafsfleisch. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Verzichten Sie auf den Verzehr nicht durchgegarter Speisen.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Hepatitis C

Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Erkrankung ist in Ägypten weit verbreitet, ca. 20% der Bevölkerung ist betroffen.

  • Vermeiden Sie jede Form von Blutkontakt,  auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre müssen kritisch gesehen werden.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, insbesondere dem Nildelta, Niltal und den entsprechenden Nebenflüssen, siehe Schistosomiasis.

  • Vom Baden in Süßwassergewässern sollten Sie konsequent absehen.

Weitere Infektionskrankheiten

Leishmaniose und West-Nil-Fieber kommen vor.

Medizinische Versorgung

In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Krankenhaus- und Arztkosten können - insbesondere bei Hotelärzten - auch bei vermeintlich kleineren Eingriffen und Behandlungen äußerst hoch ausfallen. Die meisten Kliniken verlangen vor der Durchführung von Behandlungen und Operationen Vorkasse oder einen Nachweis über die Kostenübernahme. In einigen Fällen wurden Behandelte solange in Krankenhäusern festgehalten, bis eine Zahlung geleistet oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Um den Druck zu erhöhen, behielten Krankenhäuser Reisedokumente ein oder drohten mit Anzeige gegen die behandelten Personen. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem tatsächlich eine Anzeige gestellt wurde.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Klären Sie ggf. vorab, ob Vorerkrankungen abgedeckt sind. 
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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