Äthiopien: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Äthiopischer Birr = 100 Santim. Währungskürzel: Br, ETB (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 10, 5 und 1 Birr; Münzen in den Nennbeträgen 50, 25, 10, 5 und 1 (selten) Santim sowie zu 1 Birr.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie Diners Club, Visa und Mastercard werden in größeren Hotels und in Restaurants in der Hauptstadt akzeptiert. Fluggesellschaften akzeptieren Kreditkarten für die Bezahlung von Flugtickets. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist außerhalb der Hauptstadt gering. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Äthiopien nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Do 08.00-11.00 und 13.00-15.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Einfuhr und Ausfuhr der Landeswährung in bar ist auf 3.000 Br beschränkt.
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 10.000 US$. Ausfuhr von Fremdwährungen nur in Höhe des deklarierten Betrages (Deklarationsformular aufbewahren).
Geldwechsel
US-Dollar sind am einfachsten zu tauschen. Der Umtausch sollte nur in Banken und authorisierten Wechselstuben stattfinden (Belege aufbewahren). Der Rücktausch ist bis zu 50 US$ möglich. Euro werden nur in der Hauptstadt akzeptiert und in Landeswährung getauscht. Dollar-Scheine sollten neueren Datums sein.
Äthiopien Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Äthiopien eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 g Zigaretten, 20 Zigaretten und 250 g Tabak;
2 l alkoholische Getränke;
500 ml Parfüm;
500 ml Eau de Toilette.
Medikamente und Kleidung für den persönlichen Gebrauch.
Jeweils 1 Laptop, 1 Handy, 1 Kamera, 1 Rollstuhl, 1 Armbanduhr, 1 Föhn und 1 Rasierapparat.
Einfuhrbestimmungen
Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise deklariert werden.
Verbotene Importe
Jagdwaffen, Drogen und pornographisches Material.
Einfuhrbeschränkungen
Eine Sondergenehmigung wird für die Einfuhr von Jagdwaffen benötigt, u.U. auch für Videokameraausrüstungen, insbesondere wenn es sich um eine professionelle Videokameraausrüstung handelt.
Ausfuhverbot
Jagdwaffen und Drogen.
Ausfuhrbestimmungen
Waren können zollfrei bis zu einem Gesamtwert von bis zu 500 Br. ausgeführt werden. Für Häute, Leder, Felle, Antiquitäten und Gegenstände von kunsthistorischem Wert (Gegenstände über 50 J., aber auch neuere Holzarbeiten, Bibeln, Kreuzen, Ikonen) ist eine Ausfuhrgenehmigung des Nationalmuseums erforderlich. Eine Genehmigung ist u. U. auch für die Ausfuhr von Steinen, Gewürzen, Pflanzen und Pflanzenteilen und bestimmten Tierprodukten (Leder, Federn, etc,) erforderlich.