Benin: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Benin. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden in größeren Städten angenommen. An Geldautomaten kann man in Porto-Novo, Cotonou, Bohicon und in anderen Städten mit der Kreditkarte Geld abheben. Geldautomaten funktionieren jedoch nicht zuverlässig. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Benin nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 08.00-12.00 und 15.00-17.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Fremdwährungen können in Banken, Wechselstuben und größeren Hotels getauscht werden.
Benin Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Benin eingeführt werden (Touristen ab 15 J.):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 25 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 Flasche Wein und 1 Flasche Spirituosen;
250 ml Eau de Toilette und 250 ml Parfüm.
Ausfuhverbot
Nur verarbeiteter Goldschmuck von bis zu 500 g kann ohne Genehmigung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft ausgeführt werden.