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Benin: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.

Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Benin. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden in größeren Städten angenommen. An Geldautomaten kann man in Porto-Novo, Cotonou, Bohicon und in anderen Städten mit der Kreditkarte Geld abheben. Geldautomaten funktionieren jedoch nicht zuverlässig. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Am Geldautomat

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an wenigen Geldautomaten nur in größeren Städten Geld abgehoben werden. Die wenigen vorhandenen Geldautomaten fallen häufig aus. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Benin nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 08.00-12.00 und 15.00-17.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Summen ab einem Gegenwert 1 Mio. CFA Fr. ist deklarationspflichtig.

 

Die Ausfuhr von Zahlungsmitteln bis zu einer Summe im Gegenwert von 500.000 CFA Fr ist ohne Angaben von Gründen gestattet.

 

Für die Ausfuhr von Zahlungsmitteln, die den Gegenwert von 500.000 CFA Fr. übersteigen, muss deren Herkunft mit Belegen nachgewiesen werden. Es muss entweder ein Beleg für den Kauf ausländischer Banknoten, der dem gebietsfremden Reisenden während seines Aufenthaltes in Benin von einem bevollmächtigten Vermittler ausgestellt wird, wenn er diese Banknoten von einem bevollmächtigten Vermittler durch Belastung eines ausländischen Kontos in Franken oder in Euro oder durch Übertragung erworben hat oder wenn er andere Zahlungsmittel als ausländische Banknoten verwendet. Die Belege müssen auf seinen Namen und in ausländischen Währungen ausgestellt sein. Die deklarierten Beträge sind abzüglich der Tauschbeträge (Nachweis erforderlich).

 

Geldwechsel

Fremdwährungen können in Banken, Wechselstuben und größeren Hotels getauscht werden.

Benin Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Benin eingeführt werden (Touristen ab 15 J.):

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 25 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 Flasche Wein und 1 Flasche Spirituosen;
250 ml Eau de Toilette und 250 ml Parfüm.

Ausfuhverbot

Nur verarbeiteter Goldschmuck von bis zu 500 g kann ohne Genehmigung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft ausgeführt werden.