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Benin: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Türkei Ja JA Ja

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich.

Kosten

Deutschland, Österreich und Schweiz:

e-Visa auf dei.gouv.bj/services/visas

 

Visaarten und kosten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

Gültigkeit und maximale Aufenthaltsdauer: Bis zu 90 Tage.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Visumpflichtige Touristen müssen ein e-Visum beantragen. 

Antragsunterlagen

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(b) 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(c) 2 Passfotos.
(d) Kopie der internationalen Gelbfieber-Impfbescheinigung.
(e) Kopie des Flugtickets bzw. Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückreise.
(f) Ggf. gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich.
(g) Bei Geschäftsreisen ein Einführungsschreiben der Firma mit Angaben der Reisedauer, des Reisezwecks und der Kostenübernahme (adressiert an die Botschaft).
(h) Gebühr (per Überweisung).

 

e-Visum

(a) Antragsformular online auf dei.gouv.bj/services/visas;

(b) Visagebühren (VISA oder Mastercard);

(c) Reisepass;

(d) Flugticket;

(e) gültige Impfbescheinigung gegen Gelbfieber.

Der postalischen Antragstellung sind ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beizufügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Verlängerungen können bei den Einwanderungsbehörden in Cotonou beantragt werden (Direction de l'Immigration, Avenue Jean Paul II, Cotonou). Weitere Informationen von der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

Ca. 72 Stunden in Deutschland, 48 Stunden in der Schweiz. Express-Bearbeitung: 2 Werktage. Keine Sameday-Bearbeitung in Berlin. 

e-Visum: 96 Stunden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Kinder benötigen einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Allein reisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache mitführen.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

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