Botswana: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Achtung: Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass nach Botswana einreisen, benötigen in jedem Fall ein Visum.
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Kalenderjahr sind u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Kosten
Touristen-Visum / Besuchervisum
mehrmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF.
Arbeitsvisum
einmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF
mehrmalige Einreise: 76 € / 81 CHF
Visaarten und kosten
Einreisevisum (einfach und mehrfach).
Gültigkeit
Maximal 90 Tage.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Visumpflichtige Reisende müssen ein e-Visum online beantragen. Im Falle von technischen Problemen mit dem e-Visum-Portal Beantragung persönlich oder postalisch bei der Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen). Reisepässe müssen persönlich oder von einem Boten bei der Botschaft abgeholt werden.
Antragsunterlagen
(a) 1 Antragsformular (online).
(b) 2 Passfotos.
(c) Gebühr, Kopie der Überweisung.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie Kopie des Reisepasses.
(e) beglaubigte Kopie des Reisepasses.
(f) Bescheinigung des Reisebüros/der Fluggesellschaft über bezahltes Rückflugticket/bezahlte Hotelaufenthalte, Reiseroute.
(g) Kopie des Rückflugtickets.
(h) bei Geschäftsreisen Einladungsschreiben der botswanischen Firma.
(i) bei Privatbesuchen Einladungsschreiben sowie Aufenthaltserlaubnis des Gastgebers.
(j) bei Privatbesuchen legalisierte Kopie des Personalausweises / Arbeitserlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers.
Soll der visierte Reisepass postalisch zugestellt werden, ist dies nur durch einen vorab bezahlten Kurierdienst möglich.
Aufenthaltsgenehmigung
Wer sich länger als 90 Tage im Land aufhalten möchte (sowohl bei visumpflichtigem als als bei visumfreiem Aufenthalt), muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nähere Auskunft von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone.
Bearbeitungsdauer
Ca. 4 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige und beglaubigte Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, benötigt man zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Honorarkonsulat der Republik Botsuana
Telefon: +43 (0)1 587 96 16.
Adresse: Linke Wienzeile 4, 1060 Wien
Geschäftszeiten:
Mo, Mi, Fr 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Botsuana
Honorarkonsulate in Hamburg, Köln und München.
Telefon: +49 (0)30 887 19 50 12.
Website: http://embassyofbotswana.de
Adresse: Lennestraße 5, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Botsuana
(Mit Visumerteilung für Deutschland und Österreich.)
Telefon: +32 (0)2 735 20 70, 735 61 10.
Website: http://botswana-brussels.com
Adresse: Avenue de Tervuren 169, 1150 Brüssel
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.15-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Botsuana
(Auch für Österreich zuständig.)
Telefon: +41 (0)22 906 10 60
Website: http://www.botswanamission.ch
Adresse: Rue de Lausanne 80, 1202 Genf
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.