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Eritrea: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

Nakfa = 100 Cents. Währungskürzel: Nfa, ERN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5 und 1 Nakfa; Münzen in den Nennbeträgen 100 (=1Nakfa), 50, 25, 10, 5 und 1 (nur noch wenige im Umlauf) Cents.

Der Nakfa wurde 1997 eingeführt und löste somit den Äthiopischen Birr ab. Die erste eigene Währung Eritreas, die sowohl in Banknoten als auch in Münzen im Umlauf ist, wurde vom IWF und der Weltbank anerkannt und ist an den US$ gebunden.

Kreditkarten

Kreditkarten werden nur von einigen großen Hotels, Fluggesellschaften und Reisebüros akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Hotelrechnungen, Flugtickets und Fluggastgebühren müssen von ausländischen Reisenden meist in US-Dollar und in bar bezahlt werden.
 

Am Geldautomat

Bargeldabhebung am Bankautomaten mit einer Kredit- und Debitkarten ist nicht möglich. Bargeld ist nur in Wechselstuben und in Banken erhältlich durch Umtausch von Devisen oder mittels Geldüberweisungen über Western Union.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Eritrea nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Banken

I. Allg. Mo-Fr 08.00-11.00 und 14.00-16.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von konvertierbaren Fremdwährungen ist auf den Gegenwert von 10.000 US$ beschränkt und deklarationspflichtig. 

Die Landeswährung darf nur bis zu einer Summe von max. 1.000 ERN ausgeführt werden.

Geldwechsel

Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar in bar, die nur in Banken sowie in authorisierten Wechselstuben und Hotels umgetauscht werden sollten. Ein 

Eritrea Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Eritrea eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
- 200 Zigaretten;
- 1 l alkoholische Getränke;
- 500 ml Parfüm.

Elektronische Geräte zum persönlichen Gebrauch müssen bei der Einreise deklariert und wieder ausgeführt werden. Der Deklarationsbeleg ist bei der Ausreise vorzulegen. Verbleiben die eingeführten Geräte in Eritrea, wird Zoll erhoben.