Guinea-Bissau: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XOF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 200, 100, 50, 25, 10, 5 und 1 CFA Fr.
Anmerkung: [*] Der CFA Franc (XOF) wird von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegeben und von den 8 Mitgliedern der Afrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo benutzt. Der von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XAF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in Guinea-Bissau. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.
Kreditkarten
Kreditkarten werden nur von größeren Hotels akzeptiert. Kreditkarten von Mastercard werden in Guinea-Bissau nicht akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Reiseschecks
Reiseschecks werden in der Regel in Guinea-Bissau nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 08.00-12.00 und 15.00-18.00 Uhr (Juli-Oktober: Mo-Fr 07.30-14.30 Uhr).
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen ist für Beträge im Gegenwert von 2.000.000 CFA Fr. deklarationspflichtig. Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt. Für die Einfuhr von Landes- und Fremdwährungen von Beträgen im Gegenwert von über 2.000.000 CFA Fr. muss im Voraus eine Genehmigung der BCEAO von Guinea-Bissau eingeholt werden.
Geldwechsel
Die Mitnahme von US-Dollar ist empfohlen, da sie am einfachsten umzutauschen sind. Bei einem Rücktausch der Landeswährung müssen Kursverluste eingerechnet werden.
Guinea-Bissau Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Guinea-Bissau eingeführt werden (Personen ab 17 Jahren):
200 Zigaretten bzw. 100 Zigarillos (max. 3 g pro Stück) oder 75 Zigarren bzw. 30 g Tabak oder eine entsprechende Mischung aus verschiedenen Tabakwaren.
1,5 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % und 5 l Wein (nur Nicht-Muslime);
75 g Parfüm und 0,375 l Eau de Toilette in geöffneten Flaschen für den persönlichen Gebrauch.
1kg Kaffee und 200 g Tee oder 80 g Teeessenz.
Medikamente für den persönlichen Gebrauch.
Reisende ab 17 Jahren dürfen zollfreie Waren bis zu einem max. Gesamtwert von 200.000 CFA Fr. nach Guinea-Bissau importieren. Reisende unter 17 Jahren dürfen zollfreie Waren ebenfalls bis zu einem max. Gesamtwert von 200.000 CFA Fr. nach Guinea-Bissau importieren, aber nicht alkoholische Getränke und Tabakwaren.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom Zoll von Guinea-Bissau erhältlich.