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Guinea: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

1 Guinea-Franc = 100 Centimes. Währungskürzel: FG, GNF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 20.000, 10.000, 5.000, 1000, 500 und 100 FG im Umlauf. Münzen sind im Wert von 25, 10, 5 und 1 FG im Umlauf.

Hinweis: Es gibt Planungen, im Jahr 2027 die gemeinsame Westafrikanische Währung Eco einzuführen.

Kreditkarten

Kreditkarten werden gelegentlich als Zahlungsmittel in großen Hotels akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Am Geldautomat

Bankkarten

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Geldautomaten funktionieren meist nicht. An den wenigen funktionierenden Geldautomaten können meist nur geringe Beträge abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.

Reiseschecks

Reiseschecks werden in Guinea in der Regel nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Banken

I. Allg. Mo-Fr 08.00-12.30 und 14.30-17.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 1.000 US$. Die Ausfuhr von Fremdwährung ist auf den deklarierten Betrag, abzüglich der Umtauschbeträge, beschränkt.

Geldwechsel

Hotels nehmen einige Fremdwährungen als Bezahlung an. Ansonsten kann in Banken Geld getauscht werden. Belege müssen aufbewahrt werden.

Guinea Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Guinea eingeführt werden:
10 Packungen Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 geöffnete Flasche mit alkoholischem Getränk;

1 Flakon Parfüm;

1 Flakon Eau de Toilette.
Parfüm für den persönlichen Gebrauch.

Grundsätzlich besteht Deklarationspflicht für Waren, die in Mengen mit einem kommerziellen Charakter eingeführt werden.

Verbotene Importe

Waffen und Drogen.