Guinea: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mehr als 6 Monate gültig sein.
Visa
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Kosten
Touristen- und Geschäftsvisum:
80 US$ (mehrmalige Einreisen, für weniger als 90 Tage Aufenthalt).
Transitvisum:
50 US$
Visaarten und kosten
Einreisevisum für den Transit oder für touristische bzw. geschäftliche Reisen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Visum.
Antragstellung an
Die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder können Visa als Electronic Travel Authorisation (ETA) online auf der Visa-Webseite der Regierung von Guinea beantragen.
Antragsunterlagen
(a) Reisepass, der noch mindestens gültig ist.
(b) Gebühren.
(c) Kopie des Hin- und Rückflugtickets.
(d) Nachweis einer Gelbfieberimpfung (Kopie das internationalen Impfpasses).
(e) Unterkunftsnachweis oder Einladungsschreiben.
Bearbeitungsdauer
Electronic Travel Authorisation (ETA): 72 Stunden.
Ausreichende Geldmittel
Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Anmeldepflicht
Ausländer, die sich länger als 3 Monate in Guinea aufhalten wollen, müssen sich bei der Direction de la Sûreté in Conakry eine "Alien Registration Card" ausstellen lassen.
Einreisedokumente
Nachweis einer Gelbfieberimpfung, ausreichende Geldmittel, Unterkunftsnachweis, gültiges Rückreiseticket, gültiges Visum, Reisepass, der noch mehr als 6 Monate gültig ist.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten in französischer Spache, die so genannte "authorisation parentale", bei sich führen.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Guinea
Kein Publikumsverkehr, Termine nur nach tel. Vereinbarung.
Telefon: +41 (0)22 731 65 55.
Adresse: Rue du Valais 7-9, 1202 Genf
Botschaft der Republik Guinea
(Auch für Österreich zuständig.)
Honorarkonsulat in München.
Telefon: +49 (0)30 20 07 43 30.
Website: http://www.amba-guinee.de
Adresse: Jägerstraße 67-69, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Honorarkonsulat der Republik Guinea
(ohne Visaerteilung)
Weiteres Honorarkonsulat in Salzburg.
Telefon: +43 (0)1 713 60 87.
Adresse: Am Heumarkt 13/I/1/4, 1030 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.