Kenia: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens 1 freie Seite verfügen.
Visa
Achtung: Vor der Einreise muss online die International Travelers Health Surveillance Form ausgefüllt werden, wenn der Einreisende an Symptomen leidet, die typisch für Grippe sind.
Eine elektronische Einreisegenehmigung (eTA) ist für die Einreise nach Kenia für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder erforderlich. Die eTA sollte zwei Wochen vor der Abreise beantragt werden. Die eTA muss mindestens drei Tage vor der Einreise und kann frühestens drei Monate vor der Einreise beantragt werden. Dennoch garantiert eine erteilte eTA nicht die Einreise nach Kenia. Vor Ort entscheiden die Grenzbeamten, ob die eTA für die Einreise akzeptiert wird.
Kosten
eTA elektronische Einreisegenehmigung: 32,50 US$ einfache Einreise; 160 US$ mehrfache Einreise. Hinzu kommen Bank- und Bearbeitungsgebühren.
Visaarten und kosten
Gemeinsames Visum für Kenia, Uganda und Ruanda.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Beantragung der elektronischen Einreisegenehmigung (eTA).
Antragsunterlagen
elektronische Einreisegenehmigung eTA:
- Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist
- aktuelles Passbild / Selfie
- Kontaktinformationen
- Reise- und Flugpan
- Touristen und Besucher: Reservierung der Unterkunft oder private Einladung; Geschäftsreisende: Einladungsschreiben der kenianischen Firma und Kopie der Unternehmenseintragung
- Zahlungsmittel wie z.B. Kreditkarte
- Bearbeitungsgebühr
- ggf. weitere Unterlagen
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Einwanderungsamt: The Principal Immigration Officer, PO Box 30191, Nairobi.
Bearbeitungsdauer
elektronische Einreisegenehmigung eTA: in der Regel 3 Werktage. Es wird empfohlen, das eTA mindestens 2 Wochen vor der Reise zu beantragen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen bei der Einreise über ein Rück-/Weiterreiseticket und über ausreichende Geldmittel (mind. 500 US$) verfügen.
Einreisedokumente
(a) Ausdruck des e-Visums.
(b) Rück- oder Weiterreiseticket und -dokumente.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt (mindestens 500 US$).
(d) Ggf. Impfnachweis gegen Gelbfieber.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher, Schweizer, Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Einreisebestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende, Kinder benötigen einen eigenen Reisepass, eine eTA und eine schriftliche Reiseerlaubnis beider Elternteile. Kinder unter 16 Jahren, die von ihren Eltern begleitet werden, benötigen eine eTA und einen Reisepass.
Minderjährige, die einen anderen Nachnamen tragen als der sie begleitende Erwachsene, sollten das Verwandtschaftsverhältnis zu diesem Erwachsenen nachweisen können (z.B. mit einer Geburtsurkunde).
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt. Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 12 Monate vor der Ankunft durchgeführt worden sein. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden, die von der Botschaft in Berlin innerhalb von 1 Woche bei postalischer Antragstellung bzw. innerhalb von einen Tag bei persönlicher Antragstellung ausgestellt wird. Notwendig ist ein Anschreiben an die Botschaft, das die persönlichen Daten des Reisenden enthält (v. a. Name und Anschrift). Die Gebühr, die per ec-Karte oder Überweisung bezahlt werden kann, beträgt 57 €. Die genauen Anforderungen sind unter www.kenyaembassyberlin.de erhältlich.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Kenia
Telefon: +41 (0)31 371 05 92.
Website: https://kenyaembassy-bern.ch
Adresse: Eigerstrasse 2, 3007 Bern
Botschaft der Republik Kenia
Honorarkonsulat in Linz.
Telefon: +43 (1) 712 39 19.
Website: http://www.kenyaembassyvienna.at
Adresse: Donau-City-Strasse 6, Andromeda Tower, 16th Floor, 1220 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 10.00-12.30 Uhr.
Botschaft der Republik Kenia
Honorarkonsulat in Hamburg.
Telefon: +49 (0)30 25 92 66 0.
Website: http://www.kenyaembassyberlin.de
Adresse: Markgrafenstraße 63, 10969 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr, Mi 14.00-16.00 Uhr.