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Komoren: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

Reisepässe

Ein Reisepass ist für die Ein- bzw. Ausreise in und aus den Komoren allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Ein Visum ist für die Komoren allgemein erforderlich.

Visum bei der Einreise:
U.a. Staatsangehörige der folgenden, ín der obigen Tabelle aufgeführten Länder erhalten bei der Einreise in die Komoren ein Touristen-/Besuchsvisum, das zu einem touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 45 Tagen berechtigt:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Kosten

 

Visum bei der Einreise

Touristen- und Besuchsvisum: 30 € (45 Tage).

Transit: Kostenlos am Flughafen für Transitaufenthalte über 24 Stunden.

Die Visumgebühren in Euro sind vom Wechselkurs abhängig.

Visaarten und kosten

Transit-, Touristen- und Besuchsvisum.

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Visa werden von den diplomatischen Vertretungen der Komoren wie z.B. in Brüssel, Paris, Antananarivo oder Kairo ausgestellt oder bei der Einreise am internationalen Flughafen auf Grande Comore. Weitere Informationen von den Botschaften in Brüssel und in Paris (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Antragsformular (am Flughafen erhältlich).
(b) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Ggf. 2 Passfotos.
(d) Gebühr (in bar), zahlbar in Komoren-Francs oder Euro.
(e) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
(g) Ggf. Nachweis einer Hotelbuchung.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen (mindestens 30 € pro Tag).

Einreisedokumente

Seit dem 1. Januar 2020 soll ein Impfnachweis gegen Gelbfieber und gegen Meningokokken ACWY bei der Einreise Pflicht sein.

Aufenthaltsverlängerung

Eine Visumsverlängerung ist möglich. Wenn die Ausreise allerdings erst nach Ablauf des Visums erfolgt, wird eine Strafgebühr je nach Anzahl der überschrittenen Tage erhoben.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Ausreisegenehmigung

Alle Reisenden benötigen eine Ausreiseerlaubnis (exit permit). Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Islamischen Bundesrepublik der Komoren

(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)


Telefon: +33 (0) 954 67 01 19.
Website: http://www.ambassade-comores.com
Adresse: 20 Rue de Marbeau, 75116 Paris
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.30-15.30 Uhr.

Botschaft der Union der Komoren

(Auch für Deutschland zuständig.)


Telefon: +32 (0)27 79 58 38.
Adresse: Adolphe Lacomblé 69-71, 1030 Brüssel-Schaerbeek