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Kongo (Republik): Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

1 CFA (Communauté Financiaire Africaine) Franc* = 100 Centimes. Währungskürzel: CFA Fr, XAF (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000, 500 CFA Fr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr.

Anmerkung: [*] Wird von der Banque des Etats de l'Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und von Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik verwendet. Der von der Banque des Etats de l'Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Republik Kongo. Der CFA Franc ist an den Euro gebunden.

Kreditkarten

Kreditkarten werden immer häufiger akzeptiert, Bargeldzahlung wird jedoch vorgezogen. Diners Club und Mastercard werden selten akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Am Geldautomat

Bankkarten

Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und Pinnummer Bargeld abgehoben werden kann, existieren vereinzelt nur in großen Städten.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks werden in der Republik Kongo nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 07.30-11.30 Uhr.

Devisenbestimmungen

Die Aus- und Einfuhr der Landeswährung verboten. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist deklarationspflichtig.

Geldwechsel

Die Mitnahme von US-Dollar oder Euro ist empfohlen.

Kongo (Republik) Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in die Republik Kongo eingeführt werden (Personen ab 18 J.):

200 Zigaretten oder eine Schachtel Zigarren oder eine Schachtel Tabak;
1 Flasche alkoholische Getränke;
Parfüm für den persönlichen Gebrauch (geöffneter Flakon).
Beim Import von teuren Gegenständen (Kameras, Uhren) wird geraten, die Rechnung mitzuführen und eine Zollerklärung auszufüllen. Ein Laptop sollte als für die Arbeit notwendiges Hilfsmittel deklariert werden.

Verbotene Importe

Waffen dürfen nicht eingeführt werden.