Réunion: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | 1 | Ja | Nein |
Österreich | 1 | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | 1 | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | 2 |
Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des Aufenthalts gültig sein, wenn der Reisende nicht visumpflichtig ist.
Personalausweise/Identitätskarten
[1] U.a. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige aller EU-Länder können mit einem gültigem Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.
Visa
Einreisedokumente
Aufenthaltsverlängerung
U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum.
Einreise mit Haustieren
Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist unter folgenden Gesichtspunkten erlaubt: Die Tiere müssen gut identifizierbar sein, entweder durch Tätowierung oder einen Microchip. Einfuhr aus EU-Ländern: Erlaubt sind 5 Tiere, die über 3 Monaten alt sein müssen mit gültiger Tollwutimpfung mindestens 21 Tage vor Einreise. Über die Tollwutimpfung muss ein gültiges Zertifikat vorliegen.
Außerdem benötigt wird ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 5 Tage und von einem offiziellen Tierarzt des Herkunftslands ausgestellt worden ist. Die Anforderungen sind strenger geworden und variieren je nach Herkunftsland des Tieres. Nähere Auskünfte zu besonderen Einfuhrgenehmigungen gibt die Direction des Services Vétérinaires de La Réunion (Poste d'Inspection Frontalier, 97420 Le Port Cedex, Tel: (02) 62 42 09 97), die Grenzkontrolle am Flughafen Roland Garros in Saint-Denis (Tel: (02) 62 28 26 60 oder die regionalen Zollbehörde. Bei Nichterfüllung der Bedingungen kommen die Tiere in Quarantäne.
Anmerkung: Die Einfuhr von Kampfhunden (z.B. Pitbull, Mastiff, Tosa) ist verboten und variiert darüber hinaus ggf. von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Rottweiler können in stabilen Transportboxen eingeführt werden.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Anmerkung
Réunion ist ein französisches Übersee-Departement (D.O.M), die diplomatische Zuständigkeit liegt bei den französischen Botschaften (Kontaktadressen s. Frankreich).