www.derreisefuehrer.com
'.$imageAlt.'

FOLGE UNS

Der Derreiseführer > Guides > Afrika > Sambia

Sambia: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig sein.

Hinweis zum Reisepass

In Sambia besteht Ausweispflicht.

Visa

Ein Visum für Sambia ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.

(b) Schweiz.

(c) Türkei.

E-Visum:

Beantragung eines Visums für einen längerfristigen Aufenthalt ist möglich auf eservices.zambiaimmigration.gov.zm/#/home. Nach der Bewilligung erhält der Antragsteller eine Bestätigung, die bei der Einreise für den Erhalt des eigentlichen Visums vorgelegt werden muss. An der Grenze werden die Visumgebühren in US$ fällig. Ein e-Visum kann von allen visumpflichtigen Personen beantragt werden.

 

KAZA-Visum

Das gemeinsame KAZA-Visum für Sambia und Simbabwe ist bis zu 30 Tage gültig. Es kann u.a. von den Staatsbürgern der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder bei Ankunft am Flughafen Harry Mwanga Nkumbula, am Flughafen Kenneth Kaunda sowie an den Grenzübergängen Victoria Falls und Kazungula beantragt werden:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten (Ausnahme: Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern);

(b) Schweiz;

(c) Türkei.

Kosten

Deutschland, Österreich

Hinweis: Das Touristenvisum ist u.a. für Staatsangehörige von EU-Ländern kostenlos.

Visumgebühren für Staatsangehörige mit kostenpflichtigem Einreisevisum bei der Botschaft:
25 € (Einfachvisum, 3 Monate);
75 € (Mehrfachvisum, 6 Monate);

Schweiz
Touristenvisum und Transitvisum
55 CHF (Einfachvisum, 3 Monate);

55 CHF (zweifache Einreise, 3 Monate),
85 CHF (Zweifachvisum, 6 Monate).

Visaarten und kosten

Touristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.

Das Day Tripper Visa oder Tagesvisum wird z.B. bei Tagesausflügen von Victoria Falls (Simbabwe) nach Livingstone (Sambia) ausgestellt.

 

Gültigkeit

Deutschland: Einfachvisum ab Ausstellung 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum ab Ausstellung 6 Monate. 
Tagesvisum: 24 Std.
Transitvisum: 7 Tage.

KAZA-Visum: 30 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.

Achtung:
Die Transiterleichterung gilt nicht für Staatsangehörige einiger afrikanischer und asiatischer Länder.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

E-Visum: Online-Antrag auf eservices.zambiaimmigration.gov.zm/#/home. Nach der Bearbeitung innerhalb von 3 Arbeitstagen muss man die Visumsbewilligung downloaden und an der Grenze vorlegen.

Das KAZA-Visum kann in Zimbabwe an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Harare International Airport und im Victoria Falls Airport. In Sambia kann es an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Kenneth Kaunda Airport (Lusaka) und Harry Mwaanga Airport (Livingstone).

Antragsunterlagen

Einreisevisum / Touristenvisum:
(a) 2 ausgefüllte Antragsformulare.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig ist und über zwei leere, nebeneinanderliegende Seiten verfügt.
(d) Gebühr (per Überweisung mit Beleg).

(e) kopierte Rückflug- oder Weiterflugtickets.

(f) Nur bei privaten Besuchsreisen: Einladungsschreiben und Staatsbürgerschaft des Gastgebers.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(f) Firmenschreiben mit Angaben zu Reisezweck und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme/Einladungsschreiben.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge für Aufenthalte über 90 Tage an den Chief Immigration Officer (CIO), Kent Building, 50300, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 26 22, 25 26 59.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2 Wochen ab Eingang der Visumgebühr.

e-Visum: 3 Werktage.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

Rück- bzw. Weiterreiseticket.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer:
Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Ausreisegenehmigung

Bei der Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr in Höhe von 25 US$ fällig, falls diese nicht schon im Flugpreis inbegriffen ist. Die Flughafengebühr für Inlandflüge beträgt 8 US$.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Sambia


Telefon: +41 (0)22 761 44 00.
Website: http://www.zambianmission.ch
Adresse: Rue de Vermont 37-39, 1202 Genf
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr (VISA-Anträge), Mo-Fr 15.00-16.00 Uhr (Abholung).

Botschaft der Republik Sambia

(Auch für Österreich zuständig.)

Honorarkonsulate in Bad Camberg, München und Neustadt am Rübenberge.


Telefon: +49 (0)30 206 29 40.
Website: http://www.zambiaembassy.de
Adresse: Axel-Springer-Straße 54a, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.00-15.00 Uhr und Fr 09.00-13.00 Uhr.

Honorarkonsulat der Republik Sambia

(ohne Visabefugnis) 


Telefon: +43 (0)1 503 59 79
Website: http://www.sambia.co.at
Adresse: Hietzinger Hauptstraße 46, 1130 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung).