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Sudan: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Ja
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens 3 leere Seiten verfügen.

Hinweis zum Reisepass

Im Reisepass dürfen keine israelischen Stempel vorhanden sein, weil sonst die Einreise verweigert wird.

Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage.

 

Visa

Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.

Türkische Staatsangehörige können bei der Einreise ein Visum beantragen, wenn sie direkt aus der Türkei einreisen.

Kosten

Deutschland, Östereich

Einreisevisum: 80 € (max. 1 Monat gültig).
Einreisevisum: 350 € (mehrmmalige Einreise, 6 Monate gültig).

Schweiz

Touristen-/Geschäfts-/Transitvisum: 100 CHF (einmalige Einreise, max. 2 Monate Aufenthalt).

Visaarten und kosten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Gültigkeit

Einreise muss innerhalb eines Monats ab dem Tag der Visumausstellung erfolgen. Aufenthalt bis zu 1 Monat (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde). Verlängerung vor Ort möglich.

Transitvisum:
72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 6 Std. mit dem nächsten Flugzeug weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich oder per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

U.a. türkische Staatsbürger können bei der Einreise ein Visum beantragen, wenn sie direkt aus der Türkei einreisen. 

Antragsunterlagen

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular mit Fingerabdruck.
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und über drei leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (per Überweisung).
(f) Kopie der Hotelbuchung oder Bestätigung der Gastgeber.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Entsendungsschreiben mit genauen Angaben zur Reise und Einladungsschreiben einer sudanesischen Firma.

Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung.

Bearbeitungsdauer

7 Konsulararbeitstage in Wien.

Expressbearbeitung: 7 Arbeitstage in Berlin.

7-10 Arbeitstage in Genf.

Anmeldepflicht

Wer länger als 3 Tage bleibt, muss sich beim Alien Registration Office Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, P.O. Box 288, Tel: 83 78 10 84. Größere Hotels (z.B. Khartum Hilton) übernehmen die Registrierung auf Anfrage ihrer Gäste gegen Gebühr.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der abwesenden Erziehungsberechtigten/Eltern(-teile).

Einreisebeschränkungen

Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Sudan

Honorarkonsulate in Bremen und Idstein.


Telefon: +49 (0)30 890 69 80. Konsularabt.: +49 (0)30 88 71 11 60.
Website: http://www.sudanembassy.de
Adresse: Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-14.00 Uhr (telefonische Auskünfte 09.30-12.00 Uhr).

Botschaft der Republik Sudan


Telefon: +43 (0)1 710 23 43/44/45.
Adresse: Reisnerstraße 29/5, 1030 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Mi 10.00-12.00 Uhr.

Botschaft der Republik Sudan


Telefon: +41 (0)22 731 26 66. Konsularabt.: (022) 731 74 65.
Website: http://www.sudanmission.ch
Adresse: 51 Avenue Blanc, 3ème étage, 1202 Genf
Geschäftszeiten:

Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr (nur Visa).