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Tunesien: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

1 Dinar = 1000 Millimes. Währungskürzel: DT, TND (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten von 50, 30 (nicht im normalen Umlauf), 20, 10 und 5 TD. Münzen gibt es in den Werten von 5, 2, 1 und 1/2 TD sowie 200, 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Millimes.

Kreditkarten

Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden in größeren Städten und in Touristenzentren akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. In Dutyfreeshops werden nur Kreditkarten oder Devisen akzeptiert.

 

Am Geldautomat

Bankkarten
 
Mit der Kreditkarte/Debitkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol in den großen Städten genutzt werden. Gelegentlich kann jedoch kein Geld oder nur ein kleiner Betrag abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. V-Pay-Karten werden in Tunesien nicht akzeptiert. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Tunesien in den größeren Städten von wenigen Banken akzeptiert.

Öffnungszeiten der Banken

Winter: meist Mo-Fr 08.00-12.00 und 14.00-16.00. Sommer: meist 7.30-13.00 Uhr. Während des Ramadan gelten kürzere Öffnungszeiten der Banken.

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Fremdwährungen können in unbeschränkter Menge eingeführt werden; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 20.000 TD. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf die Einfuhrmenge bzw. auf den deklarierten Betrag beschränkt (Alle Formulare und Umtauschbelege gut aufbewahren). Achtung: Ausländer ohne Wohnsitz in Tunesien dürfen eine Summe ab einem Gegenwert von 5.000 TD nur dann ausführen, wenn sie über einen Einfuhrbeleg verfügen. Die Ausfuhr von einer Summe ab einem Gegenwert von 30.000 TD, über die ein Einfuhrbeleg vorliegt, ist nur möglich, wenn sie über autorisierte Bank- und Finanzinstitute durchgeführt wird. Die Einfuhrerklärung für Fremdwährungen ist jeweils drei Monate gültig und kann auch online abgegeben werden.

Geldwechsel

Geldumtausch ist in allen Banken und in vielen Hotels sowie auf Postämtern möglich. Der Beleg, den man beim Geldwechseln erhält, sollte für einen eventuellen Rücktausch aufbewahrt werden. Geldumtausch auf der Straße ist verboten.

Tunesien Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei nach Tunesien eingeführt werden (Personen ab 17 J.):

 

200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak;

1 l alkoholische Getränke über 25 % Alkoholgehalt oder 2 l mit weniger als 25 % Alkoholgehalt;

 

Wertsachen sollten bei der Einreise deklariert werden, damit es bei der Ausreise keine Probleme gibt. Die Zollerklärung kann auch online gemacht werden.

 

Verbotene Importe

Einfuhrverbot besteht für den tunesischen Dinar, andere Waffen als zugelassene Jagdwaffen, Sprengstoff, Betäubungsmittel und andere psychotrope Substanzen, Fälschungen, Palmen, Palmzweige und ihre Derivate, Henna sowie für gefährliche Hunde oder Kampfhunde (Pitbull etc.). Außerdem für jedes Produkt, das die Moral, die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit untergraben könnte, und jedes Produkt, das geeignet ist, die Sicherheit des Staates zu gefährden.

Ausfuhverbot

Ausfuhrverbot besteht für den tunesischen Dinar, Kunstwerke und Antiquitäten, andere Waffen als zugelassene Jagdwaffen, Sprengstoff, Drogen, Fälschungen und für vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen (nach der „CITES“-Konvention) wie die Meeresschildkröte, das Chamäleon usw. Außerdem besteht Ausfuhrverbot für jedes Produkt, das die Moral, die öffentliche Gesundheit und die Sicherheit untergraben könnte sowie für jedes Produkt, das geeignet ist, die Sicherheit des Staates zu gefährden.

Ausfuhrbestimmungen

Für die folgenden Produkte sind Ausfuhrgenehmigungen erforderlich:

- Audiovisuelle Geräte für den professionellen Gebrauch: Tunesische Agentur für externe Kommunikation (ATCE);
- Festnetz- und Mobiltelefone sowie Satellitenempfänger: Ministerium für Kommunikationstechnologien;
- Pflanzen und Tiere: Ministerium für Landwirtschaft und Wasserressourcen;
- Jagdgewehre: Ministerium für Inneres und lokale Entwicklung;
- Mess- und Waagen: Institut für gesetzliches Messwesen.

Hinweise

Weitere Informationen sind vom tunesischen Zoll erhältlich.