Tunesien: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) Deutschland (Aufenthalt von bis zu 4 Monaten), Bulgarien (2 Monate), Griechenland (1 Monat), übrige EU-Länder ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Zypern;).
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Visa Note
Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis Carte de visiteur non-résident ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Die erlaubte Aufenthaltsdauer darf nicht überschritten werden.
Kosten
Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Deutschland
Visum
einmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 75 €
mehrmalige Einreise (bis zu 90 Tage): 150 €
Transitvisum (max. 7 Tage Aufenthalt): 25 €
Visaarten und kosten
Touristen- und Transitvisum.
Gültigkeit
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger, jedoch nicht in der obigen Tabelle erwähnten Länder, die immer ein Transitvisum benötigen. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Antragstellung an
Persönlich oder postalisch beim zuständigen Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft. Terminvereinbarung erforderlich.
Antragsunterlagen
Bearbeitungsdauer
Mindestens 4 Wochen.
Einreisedokumente
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel oder Nachweis einer bezahlten Pauschalreise.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige (auch Doppelstaatler) müssen eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen. Führen Eltern und Kinder unterschiedliche Nachnahmen muss das Verwandtschaftsverhältnis z.B. mittels einer Geburtsurkunde nachgewiesen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das maximal 6 Wochen alt ist und bescheinigt, dass am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen.
Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat (Hunde auch eine Staupe-Impfung). Die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise erfolgt sein.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Tunesien
Telefon: +41 (0)31 352 82 26.
Adresse: Kirchenfeldstrasse 63, 3005 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Tunesien
Generalkonsulat in Bonn, Konsulate in Hamburg und München.
Telefon: +49 (0)30 36 41 07 10.
Website: http://www.tunesien.tn
Adresse: Lindenallee 16, 14050 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr. Konsularabt.: Di-Sa 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Tunesien
Honorargeneralkonsulat in Wien, Honorarkonsulate in Eisenstadt, Graz und Salzburg.
Telefon: +43 (0)1 440 21 44.
Adresse: Sieverringerstr. 187, 1190 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr, Juli und August: Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr, Konsularabteilung: Di-Sa 09.00-13.00 Uhr.