Zentralafrikanische Republik: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Visaerteilung noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visa
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Kosten
Antragsteller aus Deutschland und Österreich bei der Botschaft der Zentralafrikanischen Republik in Paris:
80 € (einmalige Einreise, bis 1 Monat);
160 € (mehrmalige Einreise, bis 3 Monate);
Antragsteller aus der Schweiz bei der Botschaft der Zentralafrikanischen Republik in Genf:
120 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis 60 Tage)
270 CHF (Aufenthalt bis 90 Tage);
370 CHF (Aufenthalt bis 180 Tage).
Visaarten und kosten
Touristen- und Geschäftsvisa sind für max. 3 Monate gültig.
Eine Ein- und Ausreisegenehmigung ist erforderlich, sie wird von den Einreisebehörden in Bangui ausgestellt.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragsunterlagen
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass mit mindestens drei freien Seiten.
(d) Hin- und Rückflugticket.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(f) Gebühren (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(g) Nachweis einer Gelbfieberimpfung.
(h) Einladung oder anderer Nachweis zum Zweck des Aufenthalts.
(h) Arbeitsaufenthalte: ein von den zentralafrikanischen Behörden genehmigter Arbeitsvertrag.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Bearbeitungsdauer
Ca. 2 Wochen, Expressbearbeitung möglich.
Anmeldepflicht
Soll der Aufenthalt mehr als 3 Monate dauern, müssen sich Reisende innerhalb von 4 Wochen bei der Polizeidienststelle anmelden.
Einreisedokumente
Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Ausreisegenehmigung
Ausländer, die sich länger als 3 Monate im Land aufgehalten haben, benötigen eine von der Polizei ausgestellte Ausreisegenehmigung. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der visumfreien afrikanischen Länder.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Zentralafrikanischen Republik
(Auch für Österreich zuständig.)
Telefon: +41 (0)22 788 88 83/84.
Website: http://www.missioncentrafrique.ch
Adresse: Chemin de Taverney 9, 1218 Le Grand-Saconnex / Genf
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Zentralafrikanischen Republik
(Auch für Deutschland zuständig.)
Telefon: +33 (0)1 45 25 39 74.
Website: http://www.ambarca-paris.org
Adresse: 30, Rue des Perchamps, 75016 Paris
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.30-12.30 Uhr und 14.30-16.30 Uhr.