Armenien: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Armenischer Dram = 100 Luma. Währungskürzel: dr., AMD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000 und 1.000 Dram im Umlauf. Münzen gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20 und 10 Dram.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten werden in größeren Hotels, gehobenen Restaurants und besseren Geschäften in Eriwan und zunehmend in Provinzstädten angenommen. Gelegentlich kommt es jedoch zu technischen Schwierigkeiten, weshalb dann nur Barzahlung möglich ist. Einige bessere Geschäfte verfügen zudem über eigene Wechselstuben.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Armenien in den Großstädten in wenigen Banken und Wechselstuben eingelöst werden. Sie sollten in Euro ausgestellt sein.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr (z. T. auch nur 09.00-12.30 Uhr). Wechselstuben sind bis 00.00 Uhr geöffnet, auch an Sonn- und Feiertagen.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
US$-Noten neueren Datums und Euro können an Flughäfen, in Banken und in den meisten Hotels und Geschäften getauscht werden. Beim Rücktausch von Landeswährung in Euro, sollte man die Euro-Noten sorgfältig prüfen. Es sollen falsche Euro-Noten im Umlauf sein. Beim Bezahlen in der nationalen Währung wird Besuchern empfohlen, viel Kleingeld mit sich zu führen, da in einigen Läden und besonders auf Märkten größere Banknoten nicht gewechselt werden können. Die Annahme von US-Dollar ist offiziell verboten. Preise werden oft in US-Dollar notiert und zum Tageskurs in Dram angenommen. Bezahlen in ausländischer Währung ist offiziell verboten.
Armenien Einfuhrbestimmungen
Überblick
Verbotene Importe
Pornographisches Material und Narkotika.
Ausfuhrbeschränkungen
Für Kunstgegenstände wird eine Ausfuhrerlaubnis des Kulturministeriums benötigt. Für besonders wertvolle Antiquitäten und Kulturgüter besteht Ausfuhrverbot.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom armenischen Zoll erhältlich.