Hongkong (China): Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 1 Monat gültig sein.
Bei Weiterreisen in andere südostasiatische Länder muss der Pass am Tag der Weiterreise jedoch noch mehr als sechs Monate gültig sein.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Kosten
Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Anfragen an die konsularischen Vertretungen Chinas oder an das Hongkong Immigration Department (Kontaktadresse s. Antragstellung).
Gültigkeit
Aufenthaltsvisum i.d.R. 3 Monate (aber bis zu 6 Monaten möglich), abhängig von der Nationalität des Antragstellers und dem Besuchszweck. Andere Visa bis zu 1 Jahr.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Visum.
Antragstellung an
Persönlich im Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft von China (s. Kontaktadressen) oder postalisch beim Hong Kong Immigration Department, Immigration Tower, 2nd Floor, 7 Gloucester Road, Wan Chai, Hongkong (Tel: 28 24 61 11, Internet: www.immd.gov.hk).
Antragsunterlagen
Besuchervisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Rückflugticket.
(e) Nachweis über Hotelbuchung.
(f) ggf. Arbeitsvertrag der Firma in Hongkong oder Studiennachweis der Universität.
(g) ggf. Kopie der noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitsbewilligung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(h) Gebühr (in bar bei Antragstellung).
Geschäftsvisum zusätzlich:
(i) Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Hongkong.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen sind an die konsularischen Vertretungen zu richten, Aufenthaltsgenehmigungen werden jedoch nicht ohne Weiteres ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich, in Deutschland 1-10 Wochen, in Österreich etwa 2-6 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisenden müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts nachweisen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Amtstierarzt des Amtes für Landwirtschaft, Fischerei und Naturschutz (Agriculture, Fisheries and Conservation Department, Import and Export Division, 5th Floor, Cheung Sha Wan Government Offices, 303 Cheung Sha Wan Road, Kowloon, Hongkong SAR, Tel.: (00852) 18 23.) in Hongkong beantragt werden.
Bei der Einreise muss außerdem ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland vorgelegt werden, das max. 14 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf. Weiterhin erforderlich ist ein implantierter Microchip und ein Impfzertifikat (Hunde: Tollwut, Parvovirose, Hundestaupe, Hepatitis. Katzen: Tollwut, Panleukopenie, Katzenschnupfen). Bei der Einfuhr muss nachgewiesen werden, dass das Tier während der letzten 6 Monate im Heimatland war und dort während dieser Zeit keine Tollwutfälle aufgetreten sind.
Die Quarantänepflicht von max. 6 Monaten kann aufgehoben werden, wenn die Hunde und Katzen bei der Einreise über 5 Monate alt sind, u.a. aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz kommen und alle Bestimmungen eingehalten wurden.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Anmerkung
Die diplomatische Vertretung erfolgt durch die chinesischen Botschaften, bei denen auch Visa erhältlich sind (Kontaktadressen siehe China).