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Macau: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja 1
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Schweiz Ja Ja 1
Österreich Ja Ja 1
Deutschland Ja Ja 1

Reisepässe

Allgemein erforderlich, der Reisepass muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich. U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, erhalten bei der Ankunft am Flughafen bzw. am Fähranleger in Macau ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen, wenn sie neben dem Reisepass gültige Rück-/Weiterreisetickets und ausreichende Geldmittel nachweisen können:

(a) [1] EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von max. 90 Tagen (Großbritannien für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten).
(b) [1] Türkei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.

 

Kosten

Visum bei der Einreise: 100 MOP$ (Kinder unter 12 Jahren: 50 MOP$) bei der Vorlage eines vorläufigen Reisepasses. Bei Vorlage eines biometrischen Reisepasses wird das Visum kostenlos ausgestellt.

Andere Visumarten: s. Volksrepublik China.

Visaarten und kosten

Touristenvisum (Individual-, Familien-, Gruppenvisum) und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

S. Volksrepublik China.

Antragstellung an

Visa werden von den konsularischen Vertretungen Chinas (s. China) oder bei der Ankunft in Macau ausgestellt. 

Antragsunterlagen

Visum bei der Einreise
(Macau Ferry Terminal oder Macau International Airport)
(a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreiseticket.
(c) ausreichende Geldmittel (mind. 5.000 MOP$ Pro Tag).

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen Chinas.

Bearbeitungsdauer

Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 5.000 MOP$ pro Tag und Person) verfügen.

Einreisedokumente

(a) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel (mind. 5.000 MOP$ pro Tag).

Bei Beantragung eines Visums im Herkunftsland sind die genauen Antragsunterlagen im Einzelfall bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.

Achtung: Bei Rück- oder Weiterreise nach China ist ein Visum zur ein- oder mehrmaligen Einreise erforderlich.

Aufenthaltsverlängerung

Eine einmalige Visumverlängerung um weitere 30 Tage ist mindestens 5 Tage vor Ablauf des Visums vor Ort bei der  Public Security Police Force, Praceta de 1 Outubro, Edf. Comforseg, Macau, (Tel. +853 (2857) 3333, Fax:  +853 (2878) 0826) möglich.

Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft zu richten.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass. 

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 

Einreise mit Haustieren


Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt. Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abreise vorgenommen worden sein, darf aber nicht mehr als 1 Jahr zurückliegen. Katzen müssen außerdem gegen Panleukopenie (Katzenstaupe) geimpft worden sein Katzen und Hunde im Alter von unter 2 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate