Georgien: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Lari = 100 Tetri. Währungskürzel: Glr, GEL (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, 10, 5 , 2 und 1 Glr im Umlauf. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 2 und 1 Glr sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Tetri.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten werden vielerorts akzeptiert, Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks können in Georgien in den größeren Städten in Banken eingelöst werden.
Öffnungszeiten der Banken
In der Regel Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr.
Devisenbestimmungen
Deklarationspflicht für Ein- und Ausfuhr der Landeswährung und von Fremdwährungen ab einer Summe im Gegenwert von 30.000 Glr. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe der deklarierten Beträge, abzüglich der Umtauschbeträge (darf den Gegenwert von 500 US$ jedoch nicht übersteigen, Belege aufbewahren).
Geldwechsel
US-Dollar und Euro werden vielfach angenommen. Es empfiehlt sich, nur unbeschädigte Banknoten in kleinen Beträgen mitzunehmen, da kaum Wechselgeld vorhanden ist. Man sollte nur nach Bedarf umtauschen. Rechnungen müssen grundsätzlich in bar bezahlt werden, häufig wird auch die Bezahlung in US-Dollar gefordert.
In Tbilisi gibt es mittlerweile viele Bankautomaten.
Georgien Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Waren können zollfrei aus EU-Ländern nach Georgien eingeführt werden:
400 Zigaretten oder 50 Zigarren /Zigarillos;
4 l alkoholhaltige Getränke.
Aufgrund des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Georgien seit Herbst 2014 werden für die Einfuhr von Produkten aus der EU nach Georgien keine Zölle mehr erhoben, von Tabakwaren und Alkoholika abgesehen (s.o.).
Verbotene Importe
Waffen, Munition, Narkotika, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann, pornografische, unmoralische oder subversive Erzeugnisse, lose Perlen sowie Gegenstände Dritter, die für diese Personen importiert werden sollen.
Ausfuhrbestimmungen
Kulturgüter wie Kunstgegenstände, Manuskripte, Möbel, Schmuck, Musikinstrumente, Münzen, archäologische Funde und Teppiche können nur mit einer Exporterlaubnis ausgeführt werden.