www.derreisefuehrer.com
'.$imageAlt.'

FOLGE UNS

Der Derreiseführer > Guides > Asien > Iran

Iran: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

1 Iranischer Rial = 100 Dinar. Währungskürzel: Rl, IRR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100.000, 50.000, 20.000, 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 und 100 Rl; Münzen in den Nennbeträgen 1000, 500, 250, 100 und 50 Rl.

Wegen des hohen Wertverlustes des Rial sind statt Banknoten die sogenannten Iran-Cheques im Umlauf und werden als gängiges Zahlungsmittel verwendet. Sie werden ausschließlich von der Iranischen Zentralbank ausgegeben.

Kreditkarten

Internationale Kreditkarten werden im Iran nicht akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

Generell gilt, dass es im Iran keinerlei Möglichkeiten gibt, Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten deshalb unbedingt genügend Bargeld mitführen.

Am Geldautomat

Bankkarten

Es gibt im Iran keine Bankautomaten, die ausländische Karten akzeptieren.

Reiseschecks

Reiseschecks werden im Iran nicht akzeptiert.

Öffnungszeiten der Banken

Sa-Mi 07.30-16.00 Uhr (mit Mittagspause), Do 07.30-12.00 Uhr

Devisenbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf einen Betrag von 50 Mio. Rl begrenzt. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen in bar, Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von über 10.000 €. Die Ausfuhr von Fremdwährungen in bar ist ab einem Gegenwert von 5.000 € (Flugreisende) bzw. 2.000 € (Reisende zu Land und zu Wasser) zu deklarieren.

Deklarationspflicht für alle mitgeführten Gold- und Silbergegenstände bei der Einreise. Bei der Ausreise werden alle nicht deklarierten Gold- und Silbergegenstände beschlagnamt.

Geldwechsel

Da Barzahlung üblich ist, sollte ausreichend Bargeld in Hartwährungen (US-Dollar, Euro) mitgeführt werden. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch nicht benötigter Rialbeträge ist meist nicht möglich. Die Wechselbestätigungen sollten aufgehoben werden. Bei der Melli Bank Hamburg kann man Geld in den Iran überweisen lassen und bei den dortigen Filialen ausgezahlt bekommen.

Iran Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei in den Iran eingeführt werden:

Eine angemessene Menge Tabakwaren für den persönlichen Gebrauch: Maximal 200 Zigaretten oder 50 Zigarren bzw. 250 g Tabak;
Parfüm für den persönlichen Bedarf;

Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit demselben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.

Verbotene Importe

Alkohol (auch mit Alkohol gefüllte Pralinen und Schokolade), Drogen und Betäubungsmittel (bei Drogenkonsum und Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden), Schweinefleisch, Schusswaffen und Munition, Obst, Gemüse, Pflanzen (einschließlich Samen, Knollen, Wurzeln oder Erdreich), Glücksspiele, alte Bücher, Zeitschriften, Pornografie und alle Publikationen, die das iranische Moral- und Werteverständnis verletzen oder sich gegen die islamische Religion richten, Bakterienkolonien, Schimmelpilze, Insekten und Viren. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der Besitz von Video- oder Audiokassetten, CDs und Zeitschriften streng kontrolliert wird.

Ausfuhrbeschränkungen

Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Die Ausfuhr von Originalkunsthandwerk, Gold und Goldmünzen, Silber und Schmuck ist verboten, wenn es sich um Antiquitäten bzw. zum Kulturerbe gehörige Gegenstände handelt. Gestattet ist die Ausfuhr von bis zu 20 qm großen, handgewebten Teppichen. Kaviar (bis zu 125g) muss nachweislich mit Devisen erworben worden sein (Beleg). Bestimmte Bücher dürfen nur mit einer Genehmigung des Ministeriums für Kultur und islamische Führung ausgeführt werden.

Hinweise

Weitere Informationen sind vom iranischen Zoll erhältlich.