Japan: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
Japanischer Yen. Währungskürzel: ¥, JPY (ISO-Code). Banknoten sind in den Werten von 10.000, 5000, 2000 und 1000 ¥ im Umlauf. Münzen in den Werten von 500, 100, 50, 10, 5 und 1 ¥.
Kreditkarten
Visa, Diners Club, American Express, Mastercard oder Prepaid Mastercard und andere größere Kreditkarten werden in größeren Städten von Hotels und Kaufhäusern angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte.
Am Geldautomat
Girocard
Geldautomaten sind weit verbreitet, akzeptieren jedoch meist keine ausländische Karten. Mit der Girocard, die ein Maestro-Zeichen trägt, ist es möglich, Geld an Automaten der SevenEleven- und Family-Mart-Supermärkte abzuheben. Geldautomaten stehen in den Postämtern während der Öffnungszeiten (in der Regel Mo-Fr von 07.00-23.00 Uhr und Sa-So von 09.00-19.00 Uhr) zur Verfügung.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-15.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen für die Ein- oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen. Beträge ab einem Gegenwert von 1 Mio ¥ müssen deklariert werden.
Geldwechsel
Geld muss bei autorisierten Banken oder Wechselstuben umgetauscht werden. Am problemlosesten ist der Umtausch von US-Dollar.
Japan Einfuhrbestimmungen
Überblick
Verbotene Importe
Artikel, die Patent- oder Copyright-Rechte verletzen, Falschgeld, Waffen, Munition, Drogen aller Art und Betäubungsmittel, spezielle Arzneimittel (u. a. Allergiemittel, bestimmte Schmerzmittel), Aufputschmittel (d. h. auch Nasensprays und Inhalationssprays bei Erkältungen), obszöne bzw. pornographische Medien, Pflanzen mit Erde, die meisten frischen Obst-, Pflanzen- und Gemüsesorten. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Einfuhrbeschränkungen
Arzneimittel im Rahmen einer Reiseapotheke: innerliche Anwendung: 2-Monats-Vorrat; äußerliche Anwendung: 24 Stück; Kosmetikartikel: 24 Stück.
Die Einfuhr von Wurst- und Fleischwaren unterliegt strengen Regelungen.
Edelmetalle über 1 kg sind meldepflichtig.
Ausfuhrbeschränkungen
Edelmetalle über 1 kg sind meldepflichtig.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom japanischen Zoll erhältlich.