Kasachstan: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Tenge = 100 Tiyn (in der Praxis keine Bedeutung). Währungskürzel: T, KZT (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5.000, 2.000, 1.000, 500 und 200 Tenge im Umlauf. Münzen gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Tenge. Münzen sind jedoch de facto nicht im Umlauf.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Visa und Diners Club werden in den meisten Hotels, Restaurants, Banken und in den größeren Geschäften in Nursultan und in Almaty akzeptiert. Geldautomaten gibt es in allen größeren Städten, sie akzeptieren meist Visa.
Am Geldautomat
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten Geld abgehoben werden. Die Girocard (ehemals ec-Karte) mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol wird weltweit akzeptiert. Sie kann in Kasachstan in größeren Städten an Geldautomaten mit dem Cirrus-, Plus- oder Maestro-Symbol genutzt werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Kasachstan nicht mehr akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00/18.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Ein- und Ausfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar oder als Reiseschecks ist unbegrenzt. Ab einem Gegenwert von 10.000 US$ besteht Deklarationspflicht. Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag, abzüglich der Umtauschbeträge, beschränkt (Deklarations- und Umtauschbelege erforderlich). Für die Ausfuhr von Fremdwährungen ist zudem ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ ein Herkunftsnachweis erforderlich.
Geldwechsel
US-Dollar und Euro (neuere Scheine in kleinen Noten) lassen sich problemlos überall tauschen. Der Geldumtausch sollte ausschließlich in offiziellen Wechselstuben erfolgen. Geld kann auch in Banken umgetauscht werden, dort ist der Wechselkurs aber meist ungünstiger als in Wechselstuben. Der Rücktausch von Tenge in harte Währung ist schwierig. Alle Transaktionen müssen auf dem Devisenformular eingetragen werden, das bei der Ankunft in Kasachstan ausgegeben wird. Es ist ratsam, alle Belege aufzubewahren. Am besten nimmt man Bargeld in US-Dollar bzw. Euro mit und tauscht jeweils bei Bedarf um. Im Allgemeinen wird allerdings Bezahlung in Devisen bevorzugt. Es empfiehlt sich, möglichst kleine Banknoten mitzuführen.
Kasachstan Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei nach Kasachstan eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabakwaren/Tabak;
3 l alkoholische Getränke;
Medikamente für den persönlichen Bedarf.
Andere Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 500 € und bis zu 25 kg Gesamtgewicht (auf dem Landweg) oder bis zu einem Wert von 10.000 € und bis zu 50 kg Gesamtgewicht (mit dem Flugzeug).
Bei der Einreise muss eine Zollerklärung ausgefüllt werden, die bis zur Ausreise sorgfältig aufbewahrt werden sollte. Auf diesem Formular vermerkt man alle persönlichen Gegenstände einschließlich Wertsachen und Währungen. Bei genauer Zollkontrolle können die Zollformalitäten lange dauern, jedoch haben deutsche Touristen bei der Einreise meist keine Zollprobleme.
Einfuhrbestimmungen
Nur nachweislich mit Devisen erworbene kasachische Waren dürfen ausgeführt werden.
Verbotene Importe
Waffen, Munition, Drogen und alles, was als Zubehör für den Drogenkonsum betrachtet werden kann. Dazu können auch Medikamente in größeren Mengen zählen, die als Betäubungsmittel gelten. Propagandamaterial, das sich gegen Kasachstan richtet, Pornographie und Gegenstände Dritter, die für diese Person importiert werden sollen. Genauere Informationen u. a. von den Botschaften (s. Kontaktadressen).
Ausfuhverbot
Waffen, Wertmetalle, Pelze, Schmuck, Edelsteine und Geweihe. Eine Sondergenehmigung wird für Antiquitäten, Kunstobjekte und Teppiche benötigt.