Malaysia: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Ringgit = 100 Sen. Währungskürzel: RM, MYR (ISO-Code). Geldscheine gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 RM. Münzen sind in den Nennbeträgen 50, 20, 10, 5 und 1 Sen im Umlauf. Viele Gedenkmünzen in verschiedenen Werten sind ebenfalls gültige Zahlungsmittel. Der Ringgit wird teilweise auch als malaiischer Dollar bezeichnet.
Kreditkarten
Internationale Kreditkarten wie Visa und Mastercard, aber auch Diners Club und American Express werden in Hotels, Restaurants oder Einkaufszentren angenommen. Immer mehr Geschäfte akzeptieren ausschließlich kontaktloses Bezahlen per QR-Code. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Malaysia in den größeren Städten von Banken und Wechselstuben angenommen.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr (häufig mit zeitlich variierender Mittagspause) und Sa 08.30-12.00 Uhr (Variationen möglich).
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf einen Gegenwert von 10.000 US$ beschränkt. Für die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung mit einem Gegenwert von über 10.000 US$ ist eine schriftliche Erlaubnis der Bank Negara Malaysia (Zentralbank von Malaysia) (“BNM”) erforderlich.
Die Ein- und Ausfuhr von ausländischem Bargeld und Geldmitteln muss ab einem Gegenwert von 10.000 US$ (auch Reiseschecks) deklariert werden. Dazu muss vor der Einreise eine Zollerklärung ausgefüllt werden. Diese Zollerklärung ist auch an den internationalen Flughäfen erhältlich.
Geldwechsel
Die meisten Währungen können problemlos in den Touristenzentren und in größeren Hotels sowie generell bei Banken und Wechselstuben umgetauscht werden. Wechselstuben bieten hier meist die günstigsten Kurse an.
Malaysia Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Malaysia eingeführt werden (Personen ab 18 J., die sich mindestens 72 Std. in Malaysia aufhalten werden):
1 l Spirituosen, Wein oder Likör;
3 Teile neu gekaufter Kleidung;
1 Paar neue Schuhe;
jeweils ein Exemplar batteriebetriebenes oder elektrisches Gerät für die Körperpflege;
Nahrungsmittel bis zum Gesamtwert von 150 MYR;
Geschenke (außer der oben genannten Waren) bis zum Gesamtwert von 500 MYR (bei Einreise über Land- oder Wasserwege) bzw. bis zum Gesamtwert von 1.000 MYR (bei Einreise mit dem Flugzeug). Ausgeschlossen von Geschenken sind alle Arten von Rauchwaren und Zubehör (z.B. Tabak, Zigaretten, e-Zigaretten, Zupehör, Vaping-Zubehör etc.).
Achtung: Tabakwaren können in den Duty-free-Läden an den Flughäfen in Malaysia nicht mehr steuerfrei erworben werden.
Einfuhrbestimmungen
Um eine zügige Zollabfertigung zu gewährleisten, wird für die Einfuhr von Spritzen, Kanülen und Medikamenten eine ärztliche Bescheinigung auf Englisch empfohlen.
Verbotene Importe
Wertgegenstände müssen deklariert und eventuell muss eine Sicherheit hinterlegt werden (in der Regel 50% des Warenwertes, Quittung verlangen).
Die Einfuhr von Waren aus Israel, Südafrika und Haiti ist verboten, ebenso wie die Einfuhr von Falschgeld, gedrucktem anstößigen oder pornographischen Material und Abbildungen, die den Koran verunglimpfen. Auf die Einfuhr von und den Handel mit Rauschgiften steht die Todesstrafe (auch Kleinstmengen).
Verboten ist die Ein- und Ausfuhr lebender oder ausgestopfter geschützer Tierarten und der Produkte aus diesen.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom malaysischen Zoll erhältlich.