Pakistan: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visa
Erforderlich u.a. für die Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visum bei der Einreise
(Achtung: Für dieses Visum liegen noch keine Erfahrungswerte vor, weshalb vorerst weiterhin Visa vor der Reise beantragt werden sollten.)
Staatsangehörige u.a. der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen für geschäftliche Zwecke, wenn ein Empfehlungsschreiben vorliegt, und für touristische Reisen, die über ausgewählte pakistanische Reiseveranstalter gebucht wurden (sofern nicht anders angegeben):
für geschäftliche Zwecke:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (außer Malta, Slowakische Republik und Zypern);
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
für touristische Reisen:
(a) Deutschland, Österreich, Finnland, Italien, Litauen, Luxemburg, Malta und Spanien;
(b) Schweiz und
(c) Türkei
e-Visum (ETA) für Touristen
Staatsangehörige u.a. der in der obigen Tabelle genannten Länder können für Pakistan ein E-Visum für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen.
(a) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Kosten
Schweiz
Die angegebenen Visagebühren sind gültig für Schweizer Staatsbürger.
E-Visum
Touristenvisum, einmalige Einreise, Aufenthalt weniger als 3 Monate:
Deutsche: 50 US$
Österreicher: 35 US$
Schweizer: 35 US$
Türken: 25 US$
Visaarten und kosten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Gültigkeit
Touristenvisum: 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ab Einreise (einmalige Einreise).
Geschäftsvisum: 12 Monate gültig ab Ausstellungsdatum (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 15 Tage.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Deutschland, Österreich und Schweiz: Das Visum wird online beantragt.
Schweiz: Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft in der Schweiz.
E-Visa für Pakistan können von Staatsangehörigen fast aller Nationen beantragt werden.
Antragsunterlagen
(a) 1-2 Antragsformulare bzw. downloadbar auf der Webseite der zuständigen diplomatischen Vertretung in der Schweiz.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie eine Kopie des Reisepasses.
(d) Gebühr (Überweisung mit Einzahlungsbeleg, auch mit Bankkarte bezahlbar).
(e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Touristenvisum: Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket und die Unterkunft. Statt der Hotelreservierung kann auch ein Schreiben des Reiseveranstalters eingereicht werden.
(g) Familienbesuch: Adresse in Pakistan.
(h) Geschäftsvisum: Entsendungsschreiben der deutschen, österreichischen oder schweizer Firma und Einladungsschreiben eines pakistanischen Unternehmens. Obligatorisch ist auch ein Empfehlungsschreiben der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Deutschland adressiert an das Konsulat, ein offizielles Einladungsschreiben der pakistanischen Handelskammer, dass das pakistanische Unternehmen anfordern muss, sowie ein Empfehlungsschreiben des Honorary Investment Counsellor des Board of Investment (BOI).
Antragsteller in der Schweiz: Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Bearbeitungsdauer
Mindestens 14 Tage plus Postweg. Frühzeitige Antragstellung ist empfohlen.
In Berlin derzeit mindestens 10 Botschaftsarbeitstage.
In Frankfurt: 4 Werktage.
e-Visum: 1-2 Werktage.
Anmeldepflicht
Bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen müssen sich Ausländer vor Ablauf der 30 Tage bei den Einwanderungsbehörden melden.
Einreisedokumente
(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Ggf. Visa für Drittländer u. a. Papiere für die Weiterreise.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren (dringend empfohlen) oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
Telefon: +41 (0)31 350 17 90.
Website: http://www.swisspak.com
Adresse: Bernastrasse 47, 3005 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.30 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.30-12.30 Uhr; telefonische Anfragen: 14.00-15.30 Uhr.
Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
Honorargeneralkonsulat in Innsbruck.
Telefon: +43 (0)1 368 73 81.
Website: http://www.mofa.gov.pk/austria
Adresse: Hofzeile 13, 1190 Wien
Geschäftszeiten:
Konsularabt.: Mo-Do 10.00-13.00 Uhr, Fr 10.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Islamischen Republik Pakistan
Mit Visumerteilung.
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M., Honorarkonsulate in Düsseldorf, Hamburg und Pullach im Isartal.
Telefon: +49 (0)30 21 24 42 99.
Website: http://www.pakemb.de
Adresse: Schaperstraße 29, 10719 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-17.00. Konsularabt.: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr.
Pakistanisches Generalkonsulat
Mit Visumerteilung für Visaanträge aus den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen.
Telefon: +49 (0)69 69 86 78 50
Website: http://www.pakmissionfrankfurt.de
Adresse: Eschenbach Straße 28, 60596 Frankfurt/M.
Geschäftszeiten:
Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, Konsularabtl.: Visa-Anträge: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, Visa-Abholung: Mo-Do 16.00-17.00 Uhr