Saudi-Arabien: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Saudi-Arabischer Riyal = 100 Halalah. Währungskürzel: RI, SAR (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 500, 200, 100, 50, 20, 10, 5 und 1 RI; Münzen sind im Wert von 100, 50, 25, 10 und 5 Halalah im Umlauf.
Kreditkarten
Gängige Kreditkarten wie American Express, Mastercard, Diners Club und Visa werden landesweit akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Saudi-Arabien in der Regel nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Sa-Mi 08.30-12.00 und 17.00-20.00 Uhr, Do 08.30-12.00 Uhr. Wechselstuben haben länger geöffnet.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr der Landeswährung. Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen, Schmuck, Edelsteinen, Edelmetallen und anderen Geldmitteln bis zum Gegenwert von 60.000 RI möglich, bei höheren Beträgen Deklarationspflicht (detailliertes Formular des saudi-arabischen Finanzministeriums).
Die israelische Währung darf nicht eingeführt werden.
Geldwechsel
Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben umgetauscht werden.
Saudi-Arabien Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Saudi-Arabien eingeführt werden (Personen über 18 Jahren):
200 Zigaretten oder 500 g Tabakerzeugnisse.
Persönliche Gegenstände und Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 3.000 SR zollfrei eingeführt werden.
Alle Waren, außer persönliche Gegenstände und Kleidung für die Reise, sind zu verzollen. Kameras und Laptops sind zollpflichtig; wenn man diese Artikel innerhalb von 90 Tagen wieder ausführt, wird der Betrag zurückerstattet. Digitiale Geräte werden stichprobenartig inspiziert, u.U. wird die Festplatte dabei zerstört. Es empfiehlt sich, pikantes Fotomaterial vor der Reise zu entfernen.
Einfuhrbestimmungen
Passagiere, die in Flug- und Seehäfen sowie an allen Grenzübergängen ankommen, dürfen in Duty-free-Läden Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von bis zu 3.000 SAR und einschließlich bis zu 200 Zigaretten zoll- und steuerfrei kaufen.
Verbotene Importe
Alkohol und Drogen aller Art, Schweinefleisch und dessen Erzeugnisse, alle anderen Nahrungsmittel, Arzneimittel ohne Verpackung, Arzneimittel mit Betäubungswirkung (u. a. auch Captagon-Tabletten), Abtreibungspillen, pornographisches und obszönes Material und Medien, Muskatnussfrucht und -pulver, Glücksspiele, Waren, auf denen berühmte Persönlichkeiten abgebildet sind, israelische Schekel, Falschgeld, Hunde, Leder und Felle von wilden Tieren, Waren, die die Flaggen anderer Länder deutlich zur Schau stellen, Feuerwerkskörper, Waffen aller Art, Laser, sowie Artikel, die von der Arabischen Liga verboten sind bzw. sich gegen den Islam richten (eine genaue Liste ist von der Botschaft erhältlich); Gegenstände mit integrierter, geheimer Kamera, Kautabak, elektronische Wasserpfeifen; Kräuter und Präparate, die nicht bei der Food and Drug Administration registriert sind.
Drogenschmuggel und -handel wird mit der Todesstrafe geahndet.
Einfuhrbeschränkungen
U.a. Arzneimittel und Drohnen bedürfen einer Genehmigung.
Ausfuhverbot
U.a. Nutztiere, Babymilch, Tierfutter, Sand und Zamzam-Wasser.
Hinweise
Weitere Informationen sind von der Zollbehörde von Saudi-Arabien erhältlich.