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Südkorea: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja Nein
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Er muss während des Aufenthalts gültig sein.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

Hinweis zum Reisepass

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Hinweis: Der Reisepass, der zur Einreise genutzt wurde, muss auch bei der Ausreise vorgelegt werden. Ausnahmen müssen von der zuständigen Ausländerbehörde registriert werden.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. die Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die bis zum 31. Dezember 2025 berechtigt sind, für einen touristischen oder geschäftlichen visumfreien Aufenthalt (z.B. Gespräche, Teilnahme an Konferenzen, Vertragsabschluss etc.) von bis zu 90 Tagen ohne ein K-ETA (Korean Electronic Travel Authorization) einzureisen:

(a) u.a. die folgenden EU-Länder: Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

(b) Schweiz.

Achtung: Ein Geschäftsvisum ist jedoch obligatorisch für technische Einsätze, Montagearbeiten und alle anderen bezahlten Tätigkeiten.

 

Kosten

Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken sind bis zu drei Monate von der Visumpflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluss, Marktforschung und An- bzw. Umbau der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgeld vor Ort ausgenommen.

Staatsangehörige von Deutschland erhalten spezifische Businessvisa und Studentenvisa kostenlos.

Die folgenden Visumgebühren sind Grundtarife für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige (ggf. unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland/Österreich/die Schweiz haben. Die Gebühren varrieren abhängig von der Staatsangehörigkeit und müssen jeweils von der zuständigen Botschaft erfragt werden.

Deutschland und Schweiz
Grundtarife für Visa:
- 37,60 € / 40 US$ / 40 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
- 56,40 € / 60 US$ / 60 CHF (für Aufenthalte von über 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, zweifache Einreise).
- 84,60 € / 90 US$ / 90 CHF (mehrmalige Einreise).

K-ETA: Die Kosten für das K-ETA variieren abhängig von der Staatsangehörigkeit und von der Länge des Aufenthalts.

Österreich

Visum:
- 45 € (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise). 
- 45 € (für Aufenthalte von über 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise). 
- 72 € (mehrmalige Einreise).
 
K-ETA: Die Kosten für das K-ETA variieren abhängig von der Staatsangehörigkeit und von der Länge des Aufenthalts.
 
 
 

Visaarten und kosten

U.a. Touristen-, Geschäfts-, Arbeits-, Studenten-, Journalisten-, Working-Holiday- und Transitvisum.

Hinweis: Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren sind berechtigt, ein Working-Holiday-Visum zu beantragen.

Gültigkeit

Visum: Vom Tag der Ausstellung maximal 3 Monate.

K-ETA (Korean Electronic Travel Authorization): Gültig für max. 3 Jahre und mehrmalige Einreisen; für Aufenthalte zwischen 30 bis zu 180 Tagen, abhängig von der Nationalität des Reisenden. Das K-ETA ist an den Reisepass gebunden, mit dem es beantragt wurde. Hat der Reisepass bei der Beantragung eine Restgültigkeit von weniger als 3 Jahren, so ist auch das K-ETA entsprechend weniger lange gültig.

Antragstellung an

Visum: Persönlich oder über eine Agentur beim zuständigen Korea Visa Application Center in Berlin oder in Paris.

K-ETA: Das K-ETA (Korean Electronic Travel Authorization) kann nur online beantragt werden.

Antragsunterlagen

Visum:

(a) Antragsformular.

(b) gültiger Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.

(c) ggf. gültiger Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(d) Passbild (3,5 x 4,5 cm).

(e) Gebühr (per Überweisung); in bar in Deutschland und in der Schweiz.

(f) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.

(g) Hotelreservierung oder Kontaktdaten bei privater Unterkunft. 

(h) Hin- und Rückflugticket.

(i) Krankenversicherung.

Arbeitsvisum

zusätzlich bei Antrag in Frankfurt a.M.: Handelsregisterauszug der südkoreanischen Firma.

K-ETA

(a) Reisepass;

(b) aktuelles Passbild;

(c) Kreditkarte;

(d) E-Mail-Adresse

(e) Internetzugang für die Online-Beantragung

Aufenthaltsgenehmigung

Anträge für eine Aufenthaltsgenehmigung sollten an das Immigration Office in Seoul gestellt werden. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen.

Bearbeitungsdauer

Ca. 10-12 Arbeitstage. 14 Arbeitstage in Frankfurt.

Für Langzeitaufenthalte mind. 1 Monat.

K-ETA: 2-3 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisenden müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Alle Ausländer müssen sich bei der Einreise biometrisch registrieren lassen (Foto und Fingerabdrücke). Ausgenommen sind Minderjährige unter 17 Jahren und Inhaber von Diplomatenpässen.

Ausländer, die mit einem Visum, das zu einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen berechtigt, nach Süd-Korea einreisen, müssen sich nach der Ankunft in Süd-Korea innerhalb dieser 90 Tage beim zuständigen regionalen Einwanderungsamt (Immigration Office) anmelden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 

Einreise mit Haustieren

Für Katzen und Hunde, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden, besteht nur dann keine Quarantänepflicht, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird (bis zu 10 Tage vor Abreise ausgestellt worden sein). Für Tiere im Alter von unter 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bescheinigen, dass das Tier gesund ist. Für Tiere im Alter von über 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bestätigen, dass das Tier mindestens 30 Tage und höchsten 6 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Es dürfen maximal 4 Katzen oder Hunde eingeführt werden. Sollen mehr Tiere eingeführt werden, muss ein Antrag beim koreanischen Quarantäneamt am Flughafen gestellt werden.

Die Einfuhrgenehmigung für Vögel sind von Land zu Land unterschiedlich. Nähere Auskünfte erteilt das koreanische Quarantäneamt.


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Botschaft der Republik Korea


Telefon: +41 (0)31 356 24 44.
Website: https://overseas.mofa.go.kr/ch-de/index.do
Adresse: Kalcheggweg 38, Postfach 301, 3006 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.00-17.00 Uhr.

Botschaft der Republik Korea

Honorarkonsulate in Graz, Klagenfurt, Innsbruck, Linz und Salzburg.


Telefon: +43 (0)1 47 81 99 10. Konsularabteilung: +43 (0)1 478 19 91 65.
Website: https://overseas.mofa.go.kr/at-de/index.do
Adresse: Gregor-Mendel-Straße 25, 1180 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.30 und 13.30-17.00 Uhr. Konsularabteilung: 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.

Botschaft der Republik Korea

Außenstelle der Botschaft in Bonn. Generalkonsulate in Frankfurt/M. und Hamburg. Honorarkonsulate in Denkendorf, Dresden und München.


Telefon: +49 (0)30 26 06 50.
Website: https://overseas.mofa.go.kr/de-de/wpge/m_7231/contents.do
Adresse: Stülerstr. 8-10, D-10787 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.00-17.00 Uhr.