Syrien: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Syrisches Pfund / 1 Syrische Lira = 100 Piaster. Währungskürzel: S£, SYP (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 1.000, 500, 200, 100 und 50 S£ im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 25, 10, 5, 2 und 1 S£. Piaster sind nicht mehr im Gebrauch.
Kreditkarten
Derzeit können keine Kreditkarten im Land genutzt werden, Kaufgeschäfte müssen mit Bargeld getätigt werden. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Ausländische Bankkarten sind zurzeit in Syrien nicht nutzbar.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Syrien nicht akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Schalter: Sa-Do 09.00-12.00 Uhr. Das Bankpersonal steht z. T. etwas länger zur Verfügung.
Devisenbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist derzeit verboten. Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährungen; Deklarationspflicht ab einem Gegenwert von 5.000 US$. Ausfuhr von Fremdwährungen bis in Höhe des deklarierten Betrages, abzüglich der Umtauschbeträge.
Geldwechsel
Geld (Euro und US-Dollar) kann am Flughafen, in Banken und in autorisierten Wechselstuben umgetauscht werden. Die Landeswährung kann i. Allg. nicht in harte Währungen zurückgetauscht werden. Alle Banken unterstehen der Regierungskontrolle, in jeder größeren Stadt gibt es mindestens eine Filiale der syrischen Kommerzbank. Viele Dienstleistungen müssen von Ausländern in Devisen bezahlt werden.
Syrien Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Syrien eingeführt werden (ohne Altersbegrenzung):
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 50 Zigarillos oder 250 g Tabak;
570 ml alkoholische Getränke;
30 g Parfüm, 500 ml Creme/Lotion und 500 ml Eau de Toilette für den persönlichen Gebrauch;
Geschenke bis zum Wert von 250 S£.
Verbotene Importe
Schusswaffen und Munition. Lebende, gefrorene und ausgestopfte Vögel und alle Produkte, die Bestandteile aus Vögeln enthalten.