Thailand: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss in gutem Zustand sein und bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, für touristische und geschäftliche Aufenthalte mit einmaliger Einreise von max. 60 Tagen (die erlaubte Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise festgelegt und kann um max. 30 Tage für ausschließlich touristische Aufenthalte verlängert werden), wenn ein bestätigtes Rück- bzw. Weiterflugticket und ausreichende Geldmittel vorgewiesen werden können.
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder.
(b) Schweiz.
(c) Türkei.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 60 Tagen geplant, muss ein e-Visum beantragt werden.
Visa Note
Voraussichtlich bis Juni 2025 wird Thailand ein elektronisches Reisegenehmigungssystem (ETA) für von der Visumpflicht befreite Reisende mit gewöhnlichen Reisepässen einführen. Jede elektronische Genehmigung ermöglicht eine einmalige Einreise (auf dem Luft-, See- oder Landweg) und einen Aufenthalt von maximal 60 Tagen. ETAs sind kostenlos und können vor Reiseantritt online auf dem E-Visa-Portal beantragt werden. Inhaber einer ETA erhalten einen QR-Code, der an den automatisierten Gates an den Einwanderungskontrollpunkten gescannt werden kann.
Visaarten und kosten
U.a. Touristen-, Transit- und Non-Immigrant Visa (für Geschäftsreisen)
Gültigkeit
Wer nicht rechtzeitig vor Ablauf seines Visums/seiner Aufenthaltserlaubnis ausreist, muss mit Geld- und Haftstrafen und Abschiebung rechnen. "Overstay" ist in Thailand kein Kavaliersdelikt.
Touristenvisum:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen.
Zwei-/dreimalige Einreise: 180 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen pro Einreise.
Special Tourist Visa:
einmalige Einreise: 90 Tage Aufenthalt, bis zu zweimalige Verlängerung von jeweils 90 Tagen kann bei der Immigrationsbehörde beantragt werden.
Non-Immigrant Visa:
Einmalige Einreise: 90 Tage ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
Mehrmalige Einreise: 1 Jahr ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen pro Einreise.
Hinweis zu Non-Immigrant-Visa der Kategorie B: Die Konsulate in Frankfurt/M. und München erteilen diese Visa derzeit nur für eine einmalige Einreise mit Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum. Eine Verlängerung kann vor Ort beantragt werden, ebenso wie eine Arbeitserlaubnis.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise sowie bestätigte Flugtickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Transit ist nur am Suvarnabhumi International Airport möglich.
Antragstellung an
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen), wenn ein Visum für einen Aufenthalt für medizinische Zwecke beantragt wird. Das ACMECS Single Visum kann nur persönlich beantragt werden. Vorherige Terminvereinbarung (E-Mail: visatermin@thaiembassy.de) erforderlich.
U.a. deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige müssen für touristische Aufenthalte, die länger als 60 Tage dauern, sowie für alle anderen Besuchszwecke ein E-Visum für Thailand beantragen. Die thailändische Regierung stellt zur Beantragung des E-Visums einen Leitfaden zur Verfügung: https://thaievisa.go.th/static/English-Manual.pdf
Antragsunterlagen
Touristenvisum (einmalige Einreise)
(a) Antragsformular.
(b) 2 aktuelle (nicht älter als 6 Monate), biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass im Original, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist (und Kopie der ersten Seite des Reisepasses).
(d) Visumgebühr.
(e) Bestätigtes Weiterreise- bzw. Rückflugticket (Kopie), bei mehrfacher Einreise werden die entsprechenden Tickets benötigt.
(f) Hotelbuchung oder Einladungsschreiben (nötig für alle Nationalitäten außer Deutsche).
(g) Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthaltes, Bankauszüge der letzten 3 Monate mindestens 10.000 THB pro Person / 20.000 THB (pro Familie) Haben auf dem Konto am Ende eines jeden Monats.
(i) Kinder unter 15 Jahren: Kopie der Geburtsurkunde und Kopie der Reisepässe der Eltern.
(j) Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 100.000 US Dollar für Covid-Behandlungen.
(k) Nachweis über gebuchten Hin- und Rück-/Weiterflug.
(l) Gesundheitszeugnis und Flugtauglichkeitsbescheinigung.
(m) Certificate of Entry (COE) / Thailand Pass.
Geschäftsvisum/Non-Immigrant Visa zusätzlich:
Ausreichende Geldmittel
Ausländer über 12 Jahre müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen (20.000 Baht pro Person /40.000 Baht pro Familie für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, wird jedoch in der Praxis bei Einreise aus Europa nicht oder nur selten kontrolliert.).
Anmeldepflicht
Bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg nach Thailand muss eine Einreisekarte (TM6-Karte) in Druckbuchstaben ausgefüllt werden.
Einreisedokumente
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel, zurzeit 20.000 Baht (ca. 565 €) als Einzelperson in bar, mindestens 40.000 Baht als Familie.
(c) Einreisekarte (TM6-Karte)
(d) Ggf. Impfbescheinigung gegen Gelbfieber, wenn innerhalb der letzten drei Monate ein von der WHO ausgewiesenen Gelbfieberinfektionsgebiet besucht wurde.
Aufenthaltsverlängerung
Touristen- und Non-Immigrant Visa werden um bis zu 30 Tage verlängert. Anträge sollten nur beim Immigration Office bzw. an den Grenzübergängen gestellt werden, nicht über Visum-Vermittlerfirmen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige, die unter 20 Jahre alt sind) müssen eine offizielle Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache, der bei der Reise nicht dabei ist, mit sich führen sowie die Ausweiskopien der Eltern/ Sorgeberechtigten. Begleitende Elternteile/Sorgeberechtigte müssen das Verwandtschaftsverhältnis /die Sorgeberechtigung mit dem / für das Kind nachweisen.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für Hunde und Katzen wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat verlangt.
Vor der Verbringung oder dem Transit durch Thailand müssen der Quarantänestation am Flughafen Bangkok (als Handgepäck Tel: 25 35 14 25 oder als Frachtgut Tel: 25 35 15 46) folgende Angaben gemacht werden: Flugstrecke, Ankunftszeit, Angaben zu den Tieren (z.B. Rasse, Geschlecht, Anzahl).
Der Export von Tieren ist nur mit einer Exportgenehmigung und einem amtlichen Gesundheitszeugnis erlaubt, das beim Amtstierarzt am Flughafen Bangkok erhältlich ist.
Anmerkung: Die Einfuhr von Pitbull Terriern, Rottweilern und amerikanischen Staffordshire Terriern ist verboten.
Ausreisegenehmigung
Bei der Einreise erhält jeder Passagier eine Einreise-Karte (TM6-Karte), die bis zur Ausreise im Reisepass aufbewahrt werden muss.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Königlich Thailändische Botschaft
Honorargeneralkonsulat in Basel. Honorarkonsulat in Genf.
Telefon: +41 (31) 970 30 30 34. Konsularabteilung: +41 (31) 970 34 14/15.
Website: https://www.thaiembassy.ch/
Adresse: Kirchstrasse 56, 3097 Liebefeld/Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr.
Königlich Thailändische Botschaft
Generalkonsulat in Frankfurt/M und München. Honorarkonsulate in Essen, Hamburg und Stuttgart.
Telefon: +49 (0)30 79 48 11 17.
Website: http://www.thaiembassy.de
Adresse: Lepsiusstraße 64/66, 12163 Berlin
Geschäftszeiten:
Konsularabteilung: Mo-Fr 08.30-13.00 Uhr, Telefonauskunft: Mo-Fr 14.30-17.00 Uhr.
Königlich Thailändische Botschaft
Honorarkonsulate mit Visumerteilung in Dornbirn/Bregenz und Salzburg.
Telefon: +43 1 478 33 35. Konsularabteilung: +43 1 478 3335 19 / 21.
Website: https://www.thaiembassy.at/en
Adresse: Cottagegasse 48, 1180 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr und 14.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, Telefonauskunft: Mo-Fr 14.00-17.00 Uhr.