Usbekistan: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Schweiz | Ja | Nein | Nein |
Österreich | Ja | Nein | Nein |
Deutschland | Ja | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Nein | Nein |
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss nach Ablauf des Visums noch 3 Monate gültig sein.
Hinweis zum Reisepass
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenonmmen sind u.a. die folgenden Staatsangehörigen der in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische, private und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 30 Tagen:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Kosten
Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristenvisum:
65 € (einmalig, bis 7 Tage Aufenthalt), 75 € (einmalig, bis 15 Tage Aufenthalt), 85 € (einmalig, bis 30 Tage Aufenthalt), 105 € (einmalig, bis 3 Monate Aufenthalt), 145 € (einmalig, bis 6 Monate Aufenthalt) und 185 € (einmalig, bis 1 Jahr Aufenthalt).
Jede weitere Einreise kostet 10 € zusätzlich.
Transitvisum:
Transitvisum: 65 €; (Kinder unter 16 Jahre: visafrei).
zweimaliger Transit: 75 €.
Gruppenvisum: 15 € pro Gruppenmitglied (bis 15 Tage); 25 € pro Gruppenmitglied (bis 30 Tage), zusätzlich 10 € für jede Gruppe.
eVisa: 20 US$.
Bei der Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebühren um 50%. Hinweis: Eine Expressbearbeitung ist derzeit nur bedingt möglich, eine Samedaybearbeitung ist gar nicht möglich.
Kindern unter 16 Jahren wird die Visumgebühr erlassen.
Visaarten und kosten
Touristen-, Geschäfts-, Gruppen- und Transitvisum.
Gültigkeit
2 Monate ab Ausstellung.
Aufenthaltsdauer:
Transitvisum: bis 72 Std.
Touristenvisum: 7-30 Tage.
Geschäftsvisum: 7 Tage bis 1 Jahr.
Transit
U.a. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige von allen anderen EU-Ländern sowie Schweizer, benötigen für einen Transitaufenthalt von bis zu 5 Tagen kein Transitvisum.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die im internationalen Flughafen Taschkent ankommen, und die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Persönlich oder postalisch bei der Botschaft der Republik Usbekistan oder beim Konsulat in Frankfurt.
Zahlreiche visumpflichtige Nationalitäten können mindestens drei Tage vor der Abreise ein e-Visum für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen und für eine einmalige Einreise beantragen.
Antragsunterlagen
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular (muss online mit englischer US-Tastatur ausgefüllt werden).
(b) 1 Passfoto.
(c) Original-Reisepass (+ Kopie des Reisepasses), der nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist und mindestens eine freie Seite enthält.
(d) Gebühr (Bei Antragstellung per Überweisung mit abgestempeltem Zahlungsbeleg).
(e) Für Aufenthalte, die länger als 1 Monat dauern (bestimmte Nationalitäten): Touristen-Voucher bzw. Einladung einer usbekischen Reiseagentur (mit Reiseroute und Hotelunterkünften) oder Privateinladung mit Bestätigung des Innenministeriums und Genehmigung des Außenministeriums.
(f) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz
Geschäftsvisum:
(a)-(f),
(e) Für Aufenthalte, die länger als ein Jahr dauern: Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (ggf. mit Referenznummer des usbekischen Außenministeriums).
Expressvisum: Ein Expressvisum kann nur ausgestellt werden, wenn der Antragsteller ein Referenzschreiben vorlegen kann.
Der postalischen Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Für Langzeitaufenthalte ist ein HIV-Test notwendig.
Bearbeitungsdauer
Maximal 10 Arbeitstage, derzeit ca. 8 Arbeitstage in Berlin ab Eingang der Unterlagen. Expressbearbeitung ist zurzeit nicht möglich. Geschäftsvisum: 3 Werktage.
Anmeldepflicht
Ausländische Besucher müssen sich innerhalb von 3 Werkagen nach Ankunft bei der Behörde für Ein- und Ausreise UVViOG (ehemals OViR) melden, wenn sie privat untergebracht sind bzw. sich über den Gastgeber registrieren lassen, oder sich durch das Hotel registrieren lassen. Der Beleg über die Registrierung ist für die Ausreise notwendig. Individualreisende Camper müssen bei einer Touristen-Information oder bei einem Hotel eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bei jedem Ortswechsel ist die Anmeldung erneut erforderlich.
Bei Visumpflicht: Der usbekistanische Gastgeber muss für seine ausländischen Gäste (Familienangehörige oder Bekannte) vor der Visabeantragung seine Einladung erst beim UVViOG zur Beglaubigung vorlegen und dann bei der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums. Das usbekische Außenministerium vergibt daraufhin eine Telexnummer, die der usbekischen Auslandsvertretung übermittelt wird, bei der das Visum beantragt wird. Wird keine Einladung bei der Visabeantragung vorgelegt, erteilen die usbekischen Vertretungen touristische Visa, mit denen keine Registrierung bei einem Privataufenthalt möglich ist.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder usbekischer Sprache mit sich führen. Die Vorschriften der Fluggesellschaften zum Transport von alleinreisenden Minderjähren unterscheiden sich und müssen deshalb vorher erfragt werden.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Usbekistan
Telefon: +43 (0)1 315 39 94/95.
Website: http://www.usbekistan.at/de
Adresse: Pötzleinsdorferstraße 49, 1180 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Mi, Fr 09.30-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Usbekistan
(Auch für die Schweiz zuständig.)
Generalkonsulat mit Visumerteilung in Frankfurt/M.
Telefon: +49 (0)30 394 09 80. Konsularabt.: +49 (0)30 39 40 98 24.
Website: http://www.uzbekistan.de
Adresse: Perleberger Straße 62, 10559 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr. Konsularabt.: Mo, Di, Mi, Fr 09.00-12.00 Uhr.