Vereinigte Arabische Emirate: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, der Reisepass muss bei der Einreise für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in den Vereinigten Arabischen Emiraten noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Hinweis zum Reisepass
Für eine visumfreie Einreise können nur reguläre, biometrische Reisepässe genutzt werden. Die Einreise ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.
Reisepass- und Visa Hinweise
Narkotika: Auf Drogenbesitz jeglicher Art, sogar in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper, stehen in langjährige Haftstrafen. Reisende und auch Transitreisende werden an den Flughäfen verstärkt auf Drogen kontrolliert. Selbst der unter Umständen einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und hart bestraft.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt (auf Antrag ggf. verlängerbar):
(a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Irland (Rep.) für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen);
(b) Schweiz.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.
Kosten
Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen einen kostenlosen Einreisestempel für einen Aufenthalt von 90 Tage, der zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und 6 Monate gültig ist.
Nur in Ausnahmefällen werden Visa von der Botschaft ausgestellt.
Gültigkeit
Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für kurzen Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für längeren Aufenthalt: Aufenthalt von bis zu 60 Tagen, einfache Einreise, verlängerbar.
Touristenvisum für längeren Aufenthalt: 60 Tage Aufenthalt ab der ersten Einreise, mehrfache Einreise, verlängerbar.
96-Stunden-Visum: 14 Tage gültig, für einen max. Aufenthalt von 4 Tagen, nicht verlängerbar.
UAE Arbeits- und Aufenthaltsvisum in den Free Zones: max. 2 Jahre Aufenthalt.
Grünes Visum: 5 Jahre gültig, für Freiberufler, Fachkräfte sowie Investoren und Partner. Diese können ohne einen Arbeitgeber mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Sponsor arbeiten. Inhaber eines grünen Visums können hingegen selbst als Sponsoren für Verwandte ersten Grades eintreten.
Visum für Arbeitssuchende: 60 Tage Aufenthalt.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Dauert der Transit-Aufenthalt mindestens 8 Stunden und max. 96 Stunden, kann bei der Ankunft ein 96-Stunden-Visum beantragt werden, wenn der Flug nach Europa, in die USA, nach Afrika oder Asien geht. Mit diesem Visum darf der Flughafen verlassen werden. Weitere Informationen sind von der transportierenden Fluggesellschaft erhältlich.
Antragstellung an
Die konsularischen Vertretungen erteilen Visa nur im Ausnahmefall. Das Visum wird in der Regel online oder mit Hilfe eines Sponsors erteilt. Den Online-Service bieten u.a. autorisierte Fluggesellschaften wie Emirates, das Innenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate und autorisierte Agenturen. Das Visum kann auch über einen Sponsor beantragt werden. Sponsor kann ein Verwandter mit Wohnsitz in den VAE oder ein Hotel, ein Reiseveranstalter oder ein Unternehmen sein. Visa müssen rechzeitig (mindestens 1-2 Wochen je nach Aufenthaltsdauer) vom Hotel (mind. 4 Sterne empfohlen)/ Reiseveranstalter bzw. von einem Einwohner der Vereinigten Arabischen Emirate beim Einwanderungsamt beantragt werden. Geschäftsvisa werden nur auf eine Einladung hin erteilt. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Antragsunterlagen
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr.
(e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden muss.
(f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(g) Ggf. bestätigte Hotelbuchung und ein bestätigtes Rückreiseticket.
(i) Geburtsurkunde für Reisende unter 21 Jahren.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben.
Bei postalischer Anforderung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. U. U. sind weitere Unterlagen erforderlich.
Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(b) bestätigte Rück-/Weiterreisetickets.
(c) 2 ausgefüllte Antragsformulare.
(d) 2 aktuelle Passfotos.
(e) Visumgebühr.
(f) ggf. Hotelbuchung.
Aufenthaltsgenehmigung
Inhaber eines Arbeitsvisums oder einer Aufenthaltsgenehmigung haben nach deren Aufhebung in der Regel eine 6-monatige Frist, um entweder ein neues Visum zu beantragen oder um die Vereinigten Arabischen Emirate zu verlassen. In der Praxis wird jedoch in das Aufhebungsdokument eine individuelle Frist eingetragen, die unbedingt eingehalten werden muss.
Bearbeitungsdauer
Botschaftsvisum:
3-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, frühestens aber 4 Wochen vor der Abreise.
Aufenthaltsverlängerung
Es besteht die Möglichkeit, das 30-tägige kostenlose Visum gegen eine Gebühr von 850 Dh beim Immigrationsamt um weitere 30 Tage zu verlängern.
Das Touristenvisum für 30 Tage kann ebenfalls verlängert werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Minderjährige oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wurde am 1.1.2024 durch einen elektronischen Reisepass für Minderjährige ersetzt; Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder eigener Reisepass (ausdrücklich empfohlen besonders für langfristige, nichttouristische Aufenthalte), muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten sein, um einreisen zu können. Visumpflichtige Reisende müssen mindestens 18 Jahre sein, um ein Visum für eine durch einen Sorgeberechtigten unbegleitete Reise beantragen zu können. Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Sorgeberechtigte tragen, müssen bei der Einreise eine Geburtsurkunde mit sich führen. Für alleinreisende Jugendliche unter 21 Jahren ist der Hotel Check-In oftmals untersagt. Einzelheiten sollten vor der Reise mit dem jeweiligen Hotel abgeklärt werden.
Einreisebeschränkungen
Personen, die nicht sowohl einen Vornamen als auch einen Nachnamen haben, sondern entweder nur einen Vornamen oder nur einen Nachnamen haben, wird die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate verweigert.
Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und Vögel wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Hunde und Katzen müssen außerdem mit einem implantierten Microchip versehen und gegen Tollwut geimpft worden sein. Nur Blindenhunde sind mit Genehmigung und unter strikten Auflagen im Passagierraum eines Flugzeugs erlaubt.
In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Klimawandel und Umwelt eingeholt werden (Ministry of Climate Change and Environment).
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Generalkonsulat mit Visaerteilung in München.
Telefon: +49 (30) 51 65 16.
Website: https://www.uae-embassy.de
Adresse: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate - Außenstelle Bonn
Generalkonsulat in München.
Telefon: +49 (228) 26 70 70.
Adresse: Erste Fährgasse 6, 53113 Bonn
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Telefon: +43 (1) 368 14 55.
Website: https://www.mofaic.gov.ae/en/Missions/Vienna
Adresse: Chimanistraße 36, 1190 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 9.30-13.00 Uhr.
Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
Generalkonsulat in Genf.
Telefon: +41 (31) 312 17 10.
Website: https://www.mofaic.gov.ae/en/missions/bern
Adresse: Schwarztorstrasse 31, 3307 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.