Belgien: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Nein | 2 |
Österreich | 1 | Nein | Nein |
Schweiz | 1 | Nein | Nein |
Deutschland | 1 | Nein | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Personalausweise/Identitätskarten
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: In Belgien besteht Ausweispflicht.
Hinweis zum Reisepass
Belgien ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Reisepass- und Visa Hinweise
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Belgien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Visaarten und kosten
Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum.
Gültigkeit
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.
Antragstellung an
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers.
Antragsunterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
Schengen-Visas
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Aufenthaltsgenehmigung
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Belgien aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass nötig. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Anmeldepflicht
Für bestimmte ausländische Arbeitnehmer, Geschäftsreisende, Praktikanten und Selbstständige (auch EU-Bürger), die nur vorübergehend oder teilweise in Belgien tätig sind (mehr als fünf Arbeitstage pro Monat) und nicht der belgischen Sozialversicherung unterliegen, besteht vor Aufnahme der Tätigkeit die LIMOSA-Meldepflicht, die online vorgenommen werden kann.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr).
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige sollten eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten mit sich führen.
Einreise mit Haustieren
Für Wellensittiche und Papageien aus EU-Ländern ist ein vom zuständigen Veterinäramt ausgestelltes Gesundheitszertifikat notwendig, das maximal 2 Monate alt sein darf.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Königlich-Belgische Botschaft
Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg.
Telefon: +43 (1) 50 20 70.
Website: http://diplomatie.belgium.be/en/austria
Adresse: Schönburgstraße 10, 1040 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr.
Königlich-Belgische Botschaft
Generalkonsulat in Genf. Konsulate in Basel, Lugano, St. Gallen und Zürich.
Telefon: +41 (31) 35 00 150.
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Geschäftszeiten:
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Honorarkonsulate in Aachen, Bremen, Duisburg, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.
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