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Bulgarien: Geld und beim Zoll

Währungsinformationen und Geld

Währungsinformationen

1 Lew = 100 Stotinki. Währungskürzel: Lw, BGN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Lw; Münzen in den Nennbeträgen 1 Lw sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Stotinki. Der Lew ist an den Euro gebunden. Die Einführung des Euro ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden.

Kreditkarten

Diners Club, American Express und Visa werden in größeren Hotels, Mietwagenbüros, in einigen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
 

Am Geldautomat

Die alte Girocard
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder dem Maestro-Symbol (nur noch bis Ende 2027 auf noch gültigen Girocards) werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten. 
 
Die neue Debitcard und ihre Nutzung im Ausland
Aus der Girocard wurde eine Debitcard: Seit 2023 stellen Banken keine neuen Girokarten mehr mit dem Maestro-Symbol aus. Noch gültige Karten mit dem Maestro-Symbol können jedoch im In- und Ausland weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit genutzt werden. Spätestens Ende 2027 wird es das Maestro-Symbol nicht mehr geben.
 
 
Maestro-Nachfolger sind „Debit Mastercard“, „Visa Debit“ oder „V-Pay“. Visa Debit und Debit Mastercard sind weltweit in mehr als 200 Ländern, in denen Visa und Mastercard akzeptiert werden, nutzbar. Karten mit dem V-PAY-Logo können in Bulgarien zum Bezahlen und Geldabheben genutzt werden. In EU-Ländern, die den Euro nicht als Landeswährung haben, können beim Bezahlen und beim Geldabheben jedoch Gebühren fällig werden. Für die Buchung von Reisen oder Mietwagen werden oft nur Kreditkarten akzeptiert. Zur Sicherheit gehört neben einer Debitkarte auch immer eine Kreditkarte ins Reisegepäck.
 

Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. 

Reiseschecks

Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich.

Reiseschecks können in Bulgarien kaum noch eingelöst werden. Sie wurden in Bulgarien als Zahlungsmittel von der Kreditkarte fast komplett ersetzt.

Öffnungszeiten der Banken

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.

Devisenbestimmungen

 

Für Reisende innerhalb und von außerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen, aber es besteht Deklarationspflicht von Geldmitteln ab einem Gegenwert von 10.000 € (zu Barmitteln zählen neben Bargeld auch Reiseschecks, Sparbücher, andere Währungen, auf Dritte ausgestellte Schecks, der tatsächliche Wert von Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin (Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 Prozent, ungemünztes Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 Prozent), Edelsteine (aber nicht Schmuck)).

Geldwechsel

Die Umtauschquittungen (Bordereau) müssen bis zum Ende des Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise vorgelegt werden. Geld sollte nur in Geschäftsbanken gewechselt werden, nicht in Wechselstuben oder auf dem Schwarzmarkt. In Wechselstuben ist es gegenüber Touristen häufig zu unlauteren Praktiken gekommen. Geldautomaten sind inzwischen weit verbreitet, sie sind in Varna und Burgas sowie in einigen Kurorten in Banken zu finden. Der beste Wechselkurs ist beim Bargeldabheben am Geldautomaten erhältlich.

Bulgarien Einfuhrbestimmungen

Überblick

Folgende Artikel können zollfrei (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) nach Bulgarien eingeführt werden (Personen über 17 J.):

200 Zigaretten (Flugreisende) bzw. 40 Zigaretten (Reisende über Land oder Wasserwege);

50 Zigarren (Flugreisende) bzw. 10 Zigarren (Reisende über Land oder Wasserwege);

100 Zigarillos (Flugreisende) bzw. 20 Zigarillos (Reisende über Land oder Wasserwege);

250 g Tabak (Flugreisende) bzw. 50 g (Reisende über Land oder Wasserwege). 


1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr;

1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;

2 l Tafelwein;

4 l Bier;

Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.

Einfuhrbestimmungen

Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.

Verbotene Importe

Waffen und Munition, Pornographie, Drogen und Betäubungsmittel.

Für lebendes Geflügel, besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

Fleisch und Fleischprodukte aus den GUS-Staaten, der Türkei sowie aus Afrika und Asien dürfen nicht nach Bulgarien eingeführt werden.

Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches. 

Import/Export EU

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. 

Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:

800 Zigaretten und 400 Zigarillos und 200 Zigarren und 1 kg Tabak (Personen über 17 J.); 
10 Liter hochprozentige Alkoholika mit dem Code CN 2208 (Personen über 17 J.); 
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen über 17 J.); 
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen über 17 J.); 
110 Liter Bier (Personen über 17 J.); 

Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.

Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden "Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt" der Europäischen Kommission.)

 

EU

Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.

Ausfuhrbestimmungen

Wertvolle Münzen sowie Gegenstände unter Denkmalschutz können nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Kultusministeriums ausgeführt werden.