Bulgarien: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Lew = 100 Stotinki. Währungskürzel: Lw, BGN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Lw; Münzen in den Nennbeträgen 1 Lw sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Stotinki. Der Lew ist an den Euro gebunden. Die Einführung des Euro ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
Kreditkarten
Diners Club, American Express und Visa werden in größeren Hotels, Mietwagenbüros, in einigen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Die Umtauschquittungen (Bordereau) müssen bis zum Ende des Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise vorgelegt werden. Geld sollte nur in Geschäftsbanken gewechselt werden, nicht in Wechselstuben oder auf dem Schwarzmarkt. In Wechselstuben ist es gegenüber Touristen häufig zu unlauteren Praktiken gekommen. Geldautomaten sind inzwischen weit verbreitet, sie sind in Varna und Burgas sowie in einigen Kurorten in Banken zu finden. Der beste Wechselkurs ist beim Bargeldabheben am Geldautomaten erhältlich.
Bulgarien Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) nach Bulgarien eingeführt werden (Personen über 17 J.):
200 Zigaretten (Flugreisende) bzw. 40 Zigaretten (Reisende über Land oder Wasserwege);
50 Zigarren (Flugreisende) bzw. 10 Zigarren (Reisende über Land oder Wasserwege);
100 Zigarillos (Flugreisende) bzw. 20 Zigarillos (Reisende über Land oder Wasserwege);
250 g Tabak (Flugreisende) bzw. 50 g (Reisende über Land oder Wasserwege).
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
2 l Tafelwein;
4 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €.
Einfuhrbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Verbotene Importe
Waffen und Munition, Pornographie, Drogen und Betäubungsmittel.
Für lebendes Geflügel, besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Fleisch und Fleischprodukte aus den GUS-Staaten, der Türkei sowie aus Afrika und Asien dürfen nicht nach Bulgarien eingeführt werden.
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Import/Export EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden "Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt" der Europäischen Kommission.)
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Ausfuhrbestimmungen
Wertvolle Münzen sowie Gegenstände unter Denkmalschutz können nur mit einer Ausfuhrgenehmigung des Kultusministeriums ausgeführt werden.