Dänemark: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Dänische Krone = 100 Øre. Währungskürzel: dkr, DKK (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100 und 50 dkr, Münzen in den Nennbeträgen 20, 10, 5, 2 und 1 dkr sowie 50 Øre.
Kreditkarten
Mastercard, American Express, Diners Club, Visa und alle anderen gängigen Kreditkarten werden angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarten. Kreditkarten werden von allen Geldinstituten sowie vielen Hotels, Restaurants und größeren Geschäften akzeptiert.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Mi und Fr 09.30-16.00/17.00 Uhr, Do 09.30-18.00 Uhr. Einige Banken in Kopenhagen haben Mo-Fr von 09.30-17.00 Uhr geöffnet. Manche Wechselstuben haben bis Mitternacht geöffnet.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Fremdwährungen können in Banken und Wechselstuben getauscht werden, allerdings können Banken das Einwechseln von großen ausländischen Banknoten ablehnen. Unabhängig von der Höhe des Betrages wird eine Wechselgebühr erhoben.
Dänemark Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Dänemark von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22% oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22% oder Schaumwein;
4 l Tafelwein;
16 l Bier;
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von umgerechnet 430 € (ca. 3.250 dkr, Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (ca. 2.250 dkr, Reisen mit der Bahn/dem Auto).
Einfuhrbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Verbotene Importe
Frische, unbearbeitete Lebensmittel dürfen nicht eingeführt werden.
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Import/Export EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (über 22 %) (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (weniger als 22 %) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Tee, Parfüms und Souvenirs sind bei der Einreise nach Dänemark ohne Begrenzung. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Hinweise
Dänemark hat im innereuropäischen Reiseverkehr die Zollkontrollen wieder eingeführt. Reisende müssen mit stichprobenartigen Kontrollen bei der Grenzüberquerung rechnen.
Weitere Informationen sind vom dänischen Zollamt erhältlich.