Estland: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | 2 |
Andere EU-Länder | Nein/1 | Nein | Nein |
Deutschland | Nein | Nein | Nein |
Schweiz | Nein | Nein | Nein |
Österreich | Nein | Nein | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Großbritannien und Irland (Rep.)).
Hinweis zum Reisepass
Estland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.
Reisepass- und Visa Hinweise
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland besitzen (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres).
Kosten
Visaarten und kosten
Flughafentransit-, Transit-, Kurzzeit- und Langzeitvisum.
Gültigkeit
Transitvisum: max. 5 Tage. Kurzzeitvisum: 90 Tage innerhalb von 6 Monaten (ein- und mehrmalige Einreise). Langzeitvisum: 1 Jahr bzw. 6 Monate bei Ausstellung in Genf.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige einiger Länder. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Antragstellung an
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragsunterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und über mindestens 2 leere Seiten verfügt, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrisches Passbilder (3,5 x 4,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf vm.ee/en/visa-application-forms).
Schengen-Visas
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Aufenthaltsgenehmigung
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate in Estland aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht von der zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Einreisedokumente
Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Zusätzliche Reiserückholversicherung empfohlen.)
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Ab dem 15. Lebensjahr muss jede Person über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Einreise mit Haustieren
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Estland
Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien.
Telefon: +43 (1) 503 77 61 11.
Website: https://vienna.mfa.ee/
Adresse: Wohllebengasse 9/12, 1040 Wien
Geschäftszeiten:
Konsularabteilung: Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Estland
Für ein Schengen-Visum ist die Botschaft in Paris zuständig.
Honorarkonsulate in Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Kiel, Grasbrunn bei München, Schwerin und Stuttgart.
Telefon: +49 (30) 25 46 06 02. Konsularabteilung: +49 (30) 25 46 06 11.
Website: https://berlin.mfa.ee/de/
Adresse: Hildebrandstraße 5, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Öffnungszeiten: Mo-Do 09.30-12.30 Uhr. Telefonauskunft: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Estland
(Auch für die Schweiz zuständig.)
Konsulate in Genf, Lugano und Stäfa/Zürich.
Telefon: +32 (2) 779 07 55.
Website: https://brussels.mfa.ee/
Adresse: 1040, Rue Guimard 11/13 , Brüssel