Finnland: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.
1 und 2 Cent-Münzen wurden in Finnland nie richtig eingeführt und werden nicht mehr geprägt. Ein nationales Gesetz regelt das Runden im Bargeldverkehr auf 5 Cent. Nur bei Kartenzahlungen bleiben die "krummen" Beträge. Dadurch ist in Finnland die 1-Cent-Münze zwar offizielles Zahlungsmittel - praktisch aber nur von Sammlern begehrt.
Achtung: In Finnland hat sich bargeldloses Bezahlen inzwischen fast überall durchgesetzt. Viele Transaktionen können nur noch bargeldlos durchgeführt werden. Das trifft oft auch auf kleine Beträge zu wie bei der Nutzung von Toilettenhäuschen oder dem Kauf eines Kaffees zum Mitnehmen.
Kreditkarten
American Express, Mastercard, Diners Club und Visa sind verbreiteter als in Mitteleuropa und werden in den meisten Hotels, Autoverleih-Stationen, Warenhäusern, vielen Restaurants und Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Geld kann überall in Finnland an Geldautomaten abgehoben werden. Bargeldzahlungen sind in Finnland jedoch schon weit in den Hintergrund getreten.
Finnland Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Finnland eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos (je 3 g) oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von über 22 % (Personen ab 20 J.) oder 2 l alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % (Personen ab 18 J.) und zusätzlich
4 l Tafelwein (Personen ab 18 J.) und
16 l Bier (Personen ab 18 J.);
Achtung: Die Tabakwaren müssen eine Warnung vor den gesundheitlichen Risiken, die Angabe des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehaltes und Informationen, die die Identifizierung und Rückverfolgung des Produktes ermöglichen, in finnischer und schwedischer Sprache aufweisen. Fehlen diese Angaben, muss für die importierten Waren Einfuhrsteuer bezahlt werden. Trotzdem können in diesem Fall nicht mehr als 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos (je 3 g) und 250 g Tabak (Personen ab 18 J.) importiert werden.
Geschenke / sonstige Waren bis zu einem Wert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn / dem Auto).
Bei Einreise auf dem Landweg nach Finnland dürfen pro Person zusätzlich zu den oben gelisteten Artikeln die folgenden Produkte steuerfrei eingeführt werden: Kautabak, Schnupftabak, Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) sowie Nikotinflüssigkeit und einige nikotinhaltige Flüssigkeiten im Wert von nicht mehr als 300 €.
Einfuhrbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u. a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Norwegen und San Marino. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Verbotene Importe
Für lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).
Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 80 Vol.-% dürfen nicht eingeführt werden.
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Import/Export EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Reisende müssen auf Verlangen einen plausiblen Nachweis darüber vorlegen können, dass die Waren für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
Tabakwaren müssen eine Warnung vor den gesundheitlichen Risiken, die Angabe des Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehaltes und Informationen, die die Identifizierung und Rückverfolgung des Produktes ermöglichen, in finnischer und schwedischer Sprache aufweisen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
Ohne eine Gesundheitswarnung und eine Identifizierungs- und Rückverfolgungsmöglichkeit gelten die folgenden maximalen Einfuhrmengen für Tabakwaren:
200 Zigaretten, 50 Zigarren, 100 Zigarillos (je 3 g) und 250 g Tabak und 10 ml flüssiges Nikotin (Personen ab 18 J.).
20 Liter angereicherte Weine mit einem Alkoholgehalt von max. 22 % (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.) und
90 Liter Wein mit einem Alkoholgehalt von maximal 19 % (Personen ab 18 J.), darunter höchstens 60 Liter Schaumwein mit einem Alkoholgehalt von maximal 15 % und
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
10 Liter andere alkoholische Getränke (z.B. Longdrinks mit Ethylalkohol).
Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 175 €. Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet (Achtung: Reservekanister sind auf Fähren u. U. nicht erlaubt.).
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom finnischen Zoll erhältlich.