Jersey: Mobilität vor Ort
Straßenverkehr
Jersey besitzt ein gut ausgebautes Straßennetz. Eine Besonderheit sind sogenannte Green Lanes, verkehrsberuhigte Straßen, in denen Fußgänger und Radfahrer Vorfahrt haben.
Maut: Auf Jersey gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Campmobile und Wohnwagen dürfen nicht eingeführt werden.
Links- / Rechtsverkehr
LinksverkehrStraßenqualität
Es empfiehlt sich, vorsichtig zu fahren, da viele Straßen recht schmal und kurvig sind.
Autoverleih
Es gibt eine Vielzahl an Mietwagenfirmen, die meisten in St. Helier. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
Taxi
Taxistände gibt es am Flughafen und in St. Helier.
Es gibt sogenannte Public Rank Taxis, deren Fahrpreise staatlich kontrolliert sind; erkennbar an gelben Schildern auf dem Dach und am Heck sowie Private Hire Cabs, die von Privatfirmen mit eigener Preisstruktur (bis zu 30 % teurer) betrieben werden und weiß gekennzeichnet sind.
Fahrrad
Fahrräder können u.a. in St. Helier, St. Ouen und in Millbrook gemietet werden; Motorräder und Mopeds in St. Helier; für diese sind Sturzhelme obligatorisch.
Reisebus
LibertyBus bedient das gesamte Busnetz von Jersey, das zentral von St. Helier aus die ganze Insel umspannt. Tickets für Einzelfahrten sowie Tagestickets sind beim Busfahrer erhältlich, Tickets für 2, 3 oder 7 Tage am Busbahnhof in St. Helier. Vergünstigte Tarife gibt es für Studenten, Jugendliche unter 16 Jahren und Familien.
Bestimmungen
Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr;
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: außerorts: 64 km/h (40 mph); innerorts: 45 km/h (28 mph); auf Green Lanes 24 km/h (15 mph).
Pannendienste
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49-89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49-89 76 76 76.
Unterlagen
Nationaler Führerschein. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen.
EU- und EFTA-Bürgern wird dennoch empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Grüne Karte die Unfallaufnahme erleichtern.