Island: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Isländische Krone (islensk króna) = 100 Aurar. Währungskürzel: IKr, ISK (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 10.000, 5000, 2000, 1000 und 500 IKr im Umlauf. Münzen in den Nennbeträgen 100, 50, 10, 5 und 1 IKr. Aurar haben in der Praxis seit 2003 keine Bedeutung.
Kreditkarten
Visa, Europay/Mastercard, Diners Club und American Express werden von den meisten Einrichtungen angenommen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Kartenzahlung ist weit verbreitet und eine Unterschrift wird bei kleinen Beträgen meist nicht verlangt.
Am Geldautomat
Girocard (ehemals ec-Karte)
Mit der Girocard (ehemals ec-Karte) wie Maestro-Karte, V Pay oder Sparcard und Pin-Nummer kann europaweit Bargeld in der Landeswährung von Geldautomaten abgehoben werden. In vielen europäischen Ländern ist es auch möglich, in Geschäften mit der Debitkarte zu bezahlen. Karten mit dem Cirrus-, V-Pay- oder Maestro-Symbol werden europaweit akzeptiert. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks werden in Island nicht mehr akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 09.15-16.00 Uhr; Banken am Flughafen Keflavík und in Reykjavík auch länger.
Devisenbestimmungen
Unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von Bargeld (inklusive Reiseschecks und Wertpapiere), ab einem Gegenwert in Höhe von 10.000 € besteht Deklarationspflicht, der beim Zoll unaufgefordert nachgekommen werden muss.
Geldwechsel
Den besten Wechselkurs erhält man vor Ort. Am Flughafen und auf der Fähre kann man Währung ein- und zurück tauschen.
Island Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei nach Island eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 250 g Tabak (Personen ab 18 J.);
1 l Spirituosen und 0,75 l Wein und 3 l Bier oder
3 l Wein und 6 l Bier oder
1 l Spirituosen und 6 l Bier oder
1,5 l Wein und 12 l Bier oder
18 l Bier (Personen ab 20 J.);
Max. 10 kg Lebensmittel (einschließlich Süßigkeiten), die den Wert von 25.000 kr / ca. 176 € nicht übersteigen (s. Einfuhrverbot);
Personen, die in Island wohnhaft sind: Kleidung und Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch, die den Wert von 88.000 kr (Kinder unter 12 Jahren: max. 44.000 kr) nicht übersteigt.
Eine von einer tierärztlichen Behörde ausgestellte Bestätigung über die Desinfizierung aller mitgeführten Fischfanggeräte (inkl. Gummistiefel) muss vorgewiesen werden.
Verbotene Importe
Narkotika; Waffen und Munition; rohes Fleisch; Fleischwaren (auch Salami und roher Schinken) sowie Milchprodukte, die aus Ländern stammen, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums liegen; rohe Eier; rohe Milchprodukte; Schnupf- und Kautabak; gebrauchte Reiterausrüstung. Hinweis: Fleischprodukte dürfen nur eingeführt werden, wenn sie in Dosen verpackt oder gekocht sind.
Einfuhrbeschränkungen
Touristen können Arzneimittel einführen, die für den persönlichen Gebrauch (für nicht mehr als 100 Tage) bestimmt sind. Zollbeamte können eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Einfuhrbeschränkungen bestehen auch für größere Mengen an Blumen und Pflanzen sowie für bestimmte Telefon- und andere Kommunikationsgeräte, für die eine Genehmigung der Post- und Telekom-Administration erforderlich ist. Die Einfuhr eines Mobiltelefons ist jedoch ohne Genehmigung möglich. Die Einfuhr von Jagdwaffen und Munition ist nur mit einer (selten erteilten) Genehmigung des Justizministeriums möglich. Ein Desinfektionsnachweis ist für gebrauchte Anglerausrüstung obligatorisch.
Hinweise
Weitere Informationen sind beim isländischen Zoll erhältlich.