Kroatien: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Deutschland | Nein/1 | Nein | Nein |
Österreich | Nein/1 | Nein | Nein |
Schweiz | Nein/1 | Nein | Nein |
Andere EU-Länder | Nein/1 | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Nein | Ja/2 |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen in der Regel während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Personalausweise/Identitätskarten
[1] Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Reisepass- und Visa Hinweise
Kroatien ist seit dem 1.1.2023 Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schenger Abkommen).
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (EU-Bürger dürfen sich unter den folgenden Bedingungen unbefristet in Kroatien aufhalten: Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung oder Absolvierung eines Studiums):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Visaarten und kosten
Kurzzeit-, Langzeitvisum, Transitvisum.
Gültigkeit
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
I. d. R. persönlich max. 3 Monate vor der geplanten Abreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen).
Antragsunterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
Schengen-Visas
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Bis zu 15 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel und gültige Rück- oder Weiterreisetickets verfügen.
Einreisedokumente
Ausreichende Geldmittel. Visumpflichtige Reisende müssen darüberhinaus auch über ein Weiter- oder Rückreiseticket verfügen.
Aufenthaltsverlängerung
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in Kroatien aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Außerdem müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige müssen bei der Ausreise aus Kroatien eine beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten/Eltern mitführen.
Einreisebeschränkungen
Von der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
Einreise mit Haustieren
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Kroatien
Konsulate in Lugano und Zürich.
Telefon: +41 (31) 352 02 75. Konsularabteilung: +41 (31) 352 50 80.
Website: http://www.mvep.hr/en
Adresse: Thunstrasse 45, 3005 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.30-16.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.00 Uhr, Di auch 16.00-18.00 Uhr.
Konsularabteilung der Botschaft
Telefon: +43 (1) 585 19 76.
Website: http://at.mfa.hr/de/konsularangelegenheiten/konsularabteilung
Adresse: Operngasse 20 b, 1040 Wien
Geschäftszeiten:
Mo, Di, Do, Fr 08.00-12.00 Uhr, Do auch 14.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Republik Kroatien
Honorarkonsulate in Graz, St. Pölten, Bergheim (Salzburg) und Linz.
Telefon: +43 (1) 485 95 24.
Website: http://at.mfa.hr/de/
Adresse: Rennweg 3, 1030 Wien
Botschaft der Republik Kroatien
Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, München und Stuttgart-Bad Cannstatt. Honorarkonsulate in Dresden und Mainz.
Telefon: +49 (30) 21 91 55 14.
Website: http://de.mfa.hr
Adresse: Ahornstraße 4, 10787 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-13.00, Di auch 16.00-18.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.30-14.00 Uhr.