Litauen: Länderinfos
Überblick
Wichtige Fakten
65.300 qkm.
Republik Litauen.
2.722.289 (UNO Schätzung 2020).
54 pro qkm.
Vilnius.
Republik seit 1918. Staatliche Souveränität seit 1991. Verfassung von 1922, letzte Änderung 2004. Parlament (Seimas) mit 141 Abgeordneten. Unabhängig 1918-1940; Souveränitätserklärung 1990 (ehemals Teil der Sowjetunion). Litauen ist EU-Mitglied, NATO Mitglied und in der Eurozone.
Gitanas Nauseda, seit Juli 2019.
Gintautas Paluckas, seit November 2024.
220 V, 50 Hz. Euro-Norm-Stecker.
Litauen: Reise- und Sicherheitsinformationen
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Stand - Fri, 01 Nov 2024 11:00:00 +0100(Unverändert gültig seit: Fri, 01 Nov 2024 11:09:23 +0100)
Letzte Änderungen:
Einreise und Zoll - Heimtiere
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Einreise aus der Russischen Föderation nach Litauen
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Litauen ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen u.a. für den Transitverkehr von/nach Kaliningrad. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Wenn ein Kfz mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die litauische Steuer- und Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder muss die Grenze ohne das Kfz überqueren. Kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Weitere Informationen erteilen die litauischen Zollbehörden.
- Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der Russischen Föderation.
Einreise aus Belarus nach Litauen
Seit März 2024 sind nur noch die folgenden Grenzübergänge geöffnet: Medininkai-Kamenny Log sowie Šalčininkai-Benyakoni. Beide Grenzübergänge können seit März 2024 jedoch nicht mehr durch Fußgänger oder Fahrradfahrer genutzt werden. Die übrigen Grenzübergänge (Šumskas-Losha, Tverečius-Vidzy, Lavoriškės-Kotlovka und Raigardas-Privalka) von Litauen nach Belarus sind geschlossen. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen (siehe auch Einreise und Zoll).
Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Litauen ist seit Juli 2024 aufgrund Art. 1ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der litauischen Zollbehörde erhältlich.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
An touristisch frequentierten Plätzen wie in Altstädten größerer Städte sowie im Bereich von Bahnhöfen und Busbahnhöfen kommt Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle vor. Überfälle und Gewaltkriminalität sind selten.
Autodiebstähle gibt es, Fahrzeuge werden zudem gelegentlich aufgebrochen.
In Bars und Clubs kommt es vereinzelt auch zum Einsatz von K.-o.-Tropfen und Kreditkartenbetrug.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie in Altstädten, an Bahnhöfen und im öffentlichen Busverkehr besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Lassen Sie diese nicht in Fahrzeugen zurück.
- Bevorzugen Sie bewachte Parkplätze und Campingplätze.
- Lassen Sie Getränke in Bars und Clubs nicht unbeaufsichtigt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes kontinentales Klima.
Im Winter kann es zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.
- Seien Sie im Winter entsprechend vorbereitet und beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles
Es gibt Autobusse und Eisenbahnlinien im Land. Es besteht auch tagsüber die Pflicht, mit Abblendlicht zu fahren. Zwischen 10. November und 1. April besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Ein Feuerlöscher sowie eine Warnweste im Auto sind obligatorisch.
In Litauen gilt grundsätzlich die 0,4-Promille-Grenze. Ausnahmen gelten für Fahrer von Bussen, Lkws (ab 3,5 Tonnen), Fahrzeugen mit mehr als neun Plätzen, Taxis, Motorrädern, Mopeds, Dreiradfahrzeugen, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und anderen Vierradfahrzeugen, Gefahrguttransporten sowie für Fahranfänger und Radfahrer gelten 0,0 Promille. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich mit hohen Strafen (Bußgelder bzw. Haftstrafen) sowie ggfs. mit Entzug des Führerscheins geahndet.
Fahranfänger dürfen in Litauen auf Schnellstraßen oder Autobahnen nicht schneller als 90 km/h fahren, auf Landstraßen nicht mehr als 70 km/h. Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis in Litauen erworben haben, sind zudem verpflichtet, einen Ahornblatt-Sticker auf dem Auto zu führen. Als Fahranfänger gilt, wer seinen Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzt.
Für die Nutzung des litauischen Fernstraßennetzes müssen kommerzielle Fahrzeuge eine Vignette erwerben, siehe Litauische Straßenverwaltung (KNMM). Für alle Fahrzeugtypen (auch Pkw) wird bei Einfahrt in den Nationalpark Kurische Nehrung eine Maut als Umweltschutzabgabe erhoben. Informationen zur Höhe der zu entrichtenden Gebühr bietet Visit Neringa.
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) nach Belarus ist seit März 2024 nur noch über die Grenzübergänge Medininkai–Kamenny Log und Šalčininkai–Benekainys möglich. Die übrigen Grenzübergänge - Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Šumskas-Losha, Tverečius-Vidzy - sind geschlossen. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Der einheitliche europäische Unfallbericht kann als Vordruck im Schadenfall hilfreich sein.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.
Wanderungen im Grenzgebiet zu Russland und zu Belarus
Im Grenzgebiet Litauen-Russland (Kurische Nehrung, Gebiet Kaliningrad) ist die ca. 4 Km lange Grenze nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Erhöhte Grenzzeichen im Dünenbereich markieren den Grenzverlauf auf 1,8 km Länge. Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei rechnen. Gemäß russischer Rechtslage steht auf illegalen Grenzübertritt eine Haftstrafe. Gleiches gilt für illegalen Grenzübertritt zu Wasser (Paddler; Schwimmer). Die Grenze ist durch gelbfarbige Bojen markiert.
Bei der litauisch-belarussischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Außengrenze. Es besteht die Pflicht, sich ausweisen zu können. Das Betreten eines definierten Bereiches unmittelbar an der Grenze erfordert eine spezielle Erlaubnis der litauischen Grenzbehörde. Die Grenze ist nicht mit einem durchgehenden Zaun markiert. Hinweisschilder auf litauischer Seite sind unbedingt zu beachten, es finden regelmäßig Patrouillen statt. Wer die Grenze von Litauen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die litauische oder belarussische Grenzpolizei rechnen.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen stellen in Litauen keinen Straftatbestand dar. Allerdings gibt es ein Gesetz über den Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Auswirkungen öffentlicher Informationen. Danach gelten solche öffentlichen Informationen als schädlich, die ein anderes Konzept der Eheschließung und der Familiengründung als der Ehe zwischen Mann und Frau aufzeigen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Handel, Besitz und Konsum von Drogen werden in Litauen strafrechtlich mit vergleichsweise hohen Strafen geahndet.
Die Ausübung, Inanspruchnahme und Förderung von Prostitution sind in Litauen unter Strafe gestellt. Sollten Minderjährige an diesen Straftaten beteiligt sein, wirkt sich dies erheblich auf das Strafmaß aus. Mit polizeilichen Aktionen und Kontrollen in einschlägigen Regionen und Bewirtungsbetrieben muss jederzeit gerechnet werden.
Sexuelle Nötigung ist ebenfalls strafbar.
Nach litauischem Recht sind der unerlaubte Besitz und das Führen von Waffen, insbesondere Feuerwaffen, strafbewehrt und kann nach litauischem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Auch Reizstoff- und Schreckschusspistolen können, unter bestimmten Voraussetzungen, unter diesen Strafbestand subsumiert werden. Über konkrete Genehmigungserfordernisse bei Ein-/Ausfuhr, Transit, etc. informieren die zuständigen litauischen Behörden.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Auskunft zu Einschränkungen der Einreise russischer und belarussischer Staatsangehöriger nach Litauen erteilen ausschließlich die litauischen Behörden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen, wie der litauischen Regierung sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gültig sein. Überprüfen Sie daher die Gültigkeit Ihres Reisedokuments schon vor der Einreise nach Litauen.
Die Personenkontrollen an den Binnengrenzen sind mit dem Beitritt Litauens zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, flächendeckende Kontrollen erfolgen derzeit allerdings bei Einreise auf dem See- und Luftweg, bei der Einreise auf dem Landweg ist eine stichprobenartige Kontrolle möglich. Ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen. Im ganzen Land muss mit Stichprobenkontrollen gerechnet werden, bei denen es zu einem Bußgeld führen kann, wenn kein Identitätspapier mitgeführt wird. Dies gilt insbesondere im Grenzgebiet zu Belarus.
Minderjährige
Für alleinreisende Minderjährige mit deutscher Staatsangehörigkeit bestehen keine besonderen Einreisebestimmungen. Allein reisende Minderjährige sollten neben ihrem eigenen gültigen Reisedokument eine von ihren sorgeberechtigten Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung (möglichst in Deutsch und Litauisch) mit sich führen.
Einfuhrbestimmungen
Siehe Aktuelles
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz der Warenverkehrsfreiheit schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Bei Ein- und Ausreisen in bzw. aus Nicht-EU-Staaten gelten andere Richtmengen für Genussmittel und andere Anmeldepflichten für Bargeld als bei Reisen innerhalb der EU-Staaten.
Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
Litauen ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher verboten und strafbar.
Genauere Informationen über die aktuellen Zollvorschriften sind auch in englischer Sprache bei Customs of the Republic of Lithuania zu finden.
Ausfuhrverbot europäischer Banknoten nach Belarus und in die Russische Föderation.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 die Ausfuhr von Banknoten eines EU-Mitgliedsstaats nach Belarus und in die Russische Föderation grundsätzlich verboten ist. Mit entsprechenden Kontrollen durch den litauischen Zoll muss gerechnet werden. Einzelheiten sind bei der litauischen Zollbehörde erhältlich.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Ländern der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise aus Belarus und der Russischen Föderation sind besondere Erfordernisse zu beachten, z.B. hinsichtlich eines Titertests (zur Titrierung von Tollwutantikörpern).
- Bitte informieren Sie sich dazu in den Reise- und Sicherheitshinweisen Russische Föderation.
Gesundheit
Impfschutz
Für die Einreise nach Litauen sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenstiche.
- Lassen Sie sich vor Reisebeginn hinsichtlich einer möglichen FSME-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Schützen Sie sich in den Sommermonaten im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Zeckenstichen.
Medizinische Versorgung
Eine deutschen Standards entsprechende medizinische Versorgung in Unglücks- und Krankheitsfällen ist nur in den größeren Städten Vilnius, Kaunas, Klaipeda, Panevezys und Siaulai gewährleistet.
Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Litauens aufhalten, können wie alle anderen EU-Bürger nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach litauischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.