Litauen: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Nein | 2 |
Andere EU-Länder | 1 | Nein | Nein |
Schweiz | Nein | Nein | Nein |
Österreich | Nein | Nein | Nein |
Deutschland | Nein | Nein | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis zum Reisepass
Litauen ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr. Reisende müssen sich jedoch jederzeit ausweisen können (Reisepass/Personalausweis), insbesondere im Grenzgebiet zu Belarus.
Reisepass- und Visa Hinweise
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Visaarten und kosten
Transit-, Einreisevisum und Gruppenvisum.
Gültigkeit
Transitvisum: 5 Tage. Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen. Langzeitvisum: über 90 Tage.
Antragstellung an
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragsunterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Der Reisepass muss vor weniger als zehn Jahren ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Schengen-Visas
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Aufenthaltsgenehmigung
EU-Bürger und Schweizer, die schon in Litauen sind und sich länger als 3 Monate dort aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen litauischen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Möglicherweise wird dazu der Reisepass benötigt.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: In der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen, in Einzelfällen auch 30 - 60 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Für die Einreise erforderlich ist der Nachweis ausreichender Geldmittel; davon ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
Einreisedokumente
(a) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(b) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt
(Ausgenommen von (a) und (b) sind Staatsangehörigen der EU-Länder, von Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz).
(c) Generell dringend empfohlen für EU-Bürger sowie Schweizer: Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sowie private Auslandsreisekrankenversicherung, die eine Reiserückholversicherung einschließt.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreise mit Haustieren
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Litauen
Konsulate in Genf und Zürich.
Telefon: +42 (0)2 57 21 01 22, +42 (0)2 57 21 01 23.
Website: http://cz.mfa.lt/cz/en
Adresse: Pod Klikovkou 1916/2, 15000 Prag 5 Smichov
Geschäftszeiten:
Mo-Do 08.00-17.00 und Fr 08.00-15.45 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Di, Do, Fr 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Litauen
Honorarkonsulate in Graz, Klagenfurt, Salzburg und Wien.
Telefon: +43 (0)1 718 54 67. Konsularabteilung: +43 (0)1 710 97 58.
Website: http://at.mfa.lt/at/de
Adresse: Löwengasse 47/4, 1030 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 10.00-16.00 Uhr, nach telefonischer Vereinbarung.
Botschaft der Republik Litauen
Honorarkonsulate in Dresden, Erfurt, Essen, Künzelsau und München.
Telefon: +49 (0)30 890 68 10.
Website: http://de.mfa.lt/de/de
Adresse: Charitéstr. 9, 10117 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Do 08.30-13.00 und 13.45-17.30 Uhr, Fr 08.30-13.00 und 13.45-16.15 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Do 10.00-13.00 Uhr.