Monaco: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich |
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Reisepässe
Hinweis zum Reisepass
Für Touristen gelten die gleichen Einreisebestimmungen wie für Frankreich. Die diplomatischen Auslandsvertretungen von Monaco erteilen keine Visa. Da Monaco kein EU-Mitglied ist, gelten abweichende Bestimmungen für Langzeitaufenthalte und dauerhafte Niederlassung in Monaco.
Visa
Aufenthaltsgenehmigung
Einzelheiten von den französischen Konsulaten (Kontaktadressen s. Frankreich).
Einreise mit Kindern
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft des Fürstentums Monaco
Generalkonsulat in Bern. Konsulate in Basel, Genf, Lugano und Zumikon.
Telefon: +41 (0)31 356 28 58.
Adresse: Gryphenhübeliweg 7, 3006 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Do 09.00-12.00 und 13.30-16.30 Uhr.
Honorargeneralkonsulat des Fürstentums Monaco
Telefon: +43 (0)1 533 08 67.
Adresse: Universitätsring 12, 1010 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Do 09.00-18.00 Uhr, Fr 09.00-15.00 Uhr.
Botschaft des Fürstentums Monaco
(Auch für Österreich zuständig.)
Honorarkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, München, Potsdam und Stuttgart.
Telefon: +49 (0)30 263 90 33.
Adresse: Klingelhöferstraße 7, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 09.00-18.00 Uhr.