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Niederlande: Reisepass und Visum

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Türkei Ja Ja 2
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein
Schweiz Ja/1 Nein Nein
Österreich Ja/1 Nein Nein
Deutschland Ja/1 Nein Nein

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Achtung: Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel wie Flugzeug oder Bahn sowie Flughäfen und Banken (Bargeldabhebung) akzeptieren ausschließlich gültige Ausweisdokumente.

Hinweis: In den Niederlanden besteht für Personen ab 14 Jahren Ausweispflicht. Das Ausweisdokument muss ein Lichtbild enthalten.

Personalausweise/Identitätskarten

[1] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Hinweis zum Reisepass

Die Niederlande sind Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

Reisepass- und Visa Hinweise

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco sowie einen noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültigen Reisepass besitzen (Aufenthalt in den Niederlanden darf 90 Tage in einem Gesamtzeitraum von 180 Tagen nicht überschreiten). Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Kosten

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.

Schengen-Visum:
Flughafen-Transitvisum: 80,00 €
Kurzaufenthaltsvisum, weniger als 90 Tage: 90,00 €
Kinder über sechs und unter zwölf Jahren: 45,00 €
 
 

Visaarten und kosten

Einreise- (Kurzzeit-/Langzeitvisum) und Transitvisum.

Gültigkeit

Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tage. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengenland weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung, die meist im Wohnsitzland des Antragstellers liegt.

Antragsunterlagen

Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.

Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.

(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.

(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.

(e) Visumgebühr.

(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos (3,5 x 4,5 cm).

(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf den Internetseiten der zuständigen diplomatischen Vertretungen).

Schengen-Visas

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den niederländischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.

Aufenthaltsgenehmigung

Nähere Auskünfte erteilt das niederländische Einwanderungs- und Einbürgerungsamt Immigratie- en Naturalisatiedienst.
 

Bearbeitungsdauer

Kurzfristiger Aufenthalt: max. 15 Arbeitstage, in Ausnahmefällen 30 bis 60 Arbeitstage.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel

Visumpflichtige Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Visumpflichtige Ausländer müssen sich grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden nach Ihrer Einreise in die Niederlande an ihrem Hauptaufenthaltsort bei der zuständigen Dienststelle der Ausländerpolizei melden. Diese Meldepflicht entfällt, wenn sie in einem Hotel oder auf einem Campingplatz untergebracht sind; in dem Fall übermitteln Mitarbeiter des Hotels bzw. der Campinganlage die Daten an die Ausländerpolizei.

Aufenthaltsverlängerung

Ein Antrag auf Verlängerung eines Visums kann nur bei der Ausländerbehörde im Aufenthaltsort gestellt werden. Das Visum kann nur bis zu einer Aufenthaltsdauer von insgesamt drei Monaten verlängert werden. Eine diese drei Monate überschreitende Verlängerung wird in sehr besonderen Ausnahmefällen gewährt. In diesem Fall beschränkt sich das Visum ausschließlich auf die Niederlande und die Aufenthaltsdauer darf nicht mehr als sechs Monate betragen. Die Verlängerung des Visums ist gebührenpflichtig.

EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als drei Monate in den Niederlanden aufhalten möchten, müssen entweder über ein Einkommen verfügen oder über ausreichende finanzielle Mittel bei Erwerbslosigkeit oder studieren sowie eine gültige Krankenversicherung vorweisen können. Darüberhinaus müssen sie sich bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt melden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige unter 17 Jahren sollten eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

Einreise mit Haustieren

Für Papageien, Sittiche und andere Vogelarten aus allen Ländern wird bis zu 5 Tieren pro Person kein Gesundheitszeugnis benötigt.  Die Vögel dürfen aber nicht auf der Liste der geschützten Vogelarten stehen.

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Botschaften und Konsulate

Königlich Niederländische Botschaft

Honorarkonsulat in Genf und in Massagno.


Telefon: +41 (31) 350 87 00.
Website: http://www.netherlandsworldwide.nl/countries/switzerland
Adresse: Seftigenstrasse 7, 3007 Bern
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.00-12.30 und 13.30-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Mi, Do 09.00-14.30, Di und Fr 09.00-13.00.

Königlich Niederländische Botschaft

Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck, Linz und Salzburg.


Telefon: +43 (1) 589 39.
Website: http://www.niederlandeweltweit.nl/laender/osterreich
Adresse: Opernring 5, 7. Stock, 1010 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Mi, Fr 09.00-12.00 Uhr, Do 14.00-16.00 Uhr.

Königlich Niederländische Botschaft

Generalkonsulate in Düsseldorf und München. Honorarkonsulate in Aachen, Bremen, Frankfurt/M., Emden, Hamburg, Hannover, Kiel, Kleve, Köln, Münster, Stuttgart und Hersbruck.


Telefon: +49 (30) 20 95 60.
Website: http://www.niederlandeweltweit.nl/laender/deutschland
Adresse: Klosterstraße 50, 10179 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-17.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr.