Polen: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Zloty = 100 Groszy. Währungskürzel: Zl, PLN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 200, 100, 50, 20 und 10 Zl; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 Zl sowie 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Groszy.
Anmerkung: Für die Euro-Einführung in Polen steht noch kein Datum fest.
Kreditkarten
Mastercard, American Express, Diners Club und Visa werden in Hotels, Restaurants, großen Läden, Supermärkten, Reisebüros, Flugvertretungen und Tankstellen akzeptiert. Beträge sollten in Zloty bezahlt werden, da man hierbei den besseren Umtauschkurs erhält. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
An Geldautomaten können pro Tag maximal 1000 - 2000 Zloty abgehoben werden.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Polen in den Großstädten, abzüglich der Gebühren, in wenigen Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 07.30-17.00 Uhr und Sa 09.00-14.00 Uhr.
Devisenbestimmungen
Geldwechsel
Auslandswährungen können problemlos an den Grenzübergängen, in Banken und Wechselstuben sowie in größeren Hotels und Reisebüros gewechselt werden. In Wechselstuben (Kantor) fallen keine Gebühren an, es wird geraten vorher den Tauschkurs zu erfragen. Um den besten Wechselkurs zu erhalten sollte man im Land und in Zloty wechseln oder abheben.
Polen Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Polen eingeführt werden:
Einfuhrbestimmungen
Reisende, die von außerhalb der Europäischen Union u.a. Fleisch- und Milcherzeugnisse in die EU einführen, müssen diese anmelden. Die Regelung gilt nicht für die Einfuhr von tierischen Produkten aus den EU-Staaten sowie aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Wer diese Produkte nicht anmeldet, muss mit Geldstrafen oder strafrechtlicher Ahndung rechnen.
Verbotene Importe
Es besteht ein Einfuhrverbot u.a. für die folgenden Waren aus der Russischen Föderation in die EU: Diamanten, Gold, Schmuck, Zigaretten, Kosmetikartikel, Meeresfrüchte (z.B. Kaviar), Spirituosen (z.B. Vodka), Schuhe, Kleidung und Smartwatches.
Import/Export EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
800 Zigaretten (Personen ab 18 J.);
400 Zigarillos (Personen ab 18 J.);
200 Zigarren (Personen ab 18 J.);
1 kg Tabak (Personen ab 18 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (Personen ab 18 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (Personen ab 18 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (Personen ab 18 J.);
110 Liter Bier (Personen ab 18 J.);
Parfüms und Eau de Toilette: Keine Beschränkungen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Menge für den persönlichen Verbrauch bestimmt ist.
Arzneimittel: Dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Andere Waren: Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Kraftstoff darf nur mineralölsteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden, wenn er sich im Tank des Fahrzeuges oder in einem mitgeführten Reservebehälter befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 10 Litern im Reservebehälter nicht beanstandet.
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung: Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der Europäischen Kommission.)
EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom polnischen Zoll erhältlich.