Polen: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Schweiz | Nein | Nein | Nein |
Österreich | Nein | Nein | Nein |
Deutschland | Nein | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Ja | 2 |
Andere EU-Länder | Nein/1 | Nein | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien und Irland (Rep.)).
Hinweis zum Reisepass
Polen ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Reisepass- und Visa Hinweise
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Kosten
Visaarten und kosten
Einreisevisum (Kurz- und Langzeitvisum), Transit- und Flughafentransitvisum.
Gültigkeit
6 Monate ab Ausstellungsdatum.
Einreisevisum: bis zu 90 Tagen Aufenthalt.
Transitvisum: 5 Tage Aufenthalt.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über alle nötigen Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Antragstellung an
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen). Für die Beantragung eines Schengenvisums oder eines nationalen Langzeitvisums ist eine vorherige Online-Registrierung nötig.
Antragsunterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, über mindestens 2 leere Seiten verfügt und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen bzw. das Ziel des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen bzw. belegen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr in bar bei der Beantragung im Konsulat.
(f) 2 biometrische farbige Passbilder (3,5 x 4,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular auf secure.e-konsulat.gov.pl/.
Schengen-Visas
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 14 Werktage, in Einzelfällen auch länger.
Ausreichende Geldmittel
Reisende müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts verfügen. Als Bestätigung über die Höhe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zum Bestreiten der Einreise- und Aufenthaltskosten (z. B. für Touristen 100 Zl pro Tag für Aufenthalte, die länger als 3 Tage dauern; für einen Aufenthalt bis zu 3 Tagen mindestens 300 Zl, mit bezahltem Aufenthalt, z.B. Hotelbuchung 20 Zl pro Tag, aber nicht weniger als 100 Zl) gelten Bargeld, Reiseschecks, Bescheinigung aus einem Geldinstitut oder eine in Polen im Wojewodschaftsamt registrierte Einladung.
Anmeldepflicht
Ausländer, die sich zu Besuch in Polen aufhalten, müssen sich vor Ablauf von vier Tagen ab der Einreise bei der örtlichen Meldebehörde (Urzad Meldunkowy) anmelden. Bei Aufenthalt in einem Hotel erledigt dieses die Formalitäten; bei Aufenthalt bei Privatpersonen müssen sich Gast und Gastgeber zur Meldebehörde begeben und die Anmeldung dort erledigen.
Ausländer (auch EU-Bürger) sind dazu verpflichtet, eine Aufenthaltsregistrierung beim zuständigen Wojewodschaftsamt der Abteilung für Aufenthaltslegalisation vorzunehmen, wenn der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert.
Einreisedokumente
Ausreichende Geldmittel.
Aufenthaltsverlängerung
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Polen aufhalten wollen, müssen ihren Aufenthalt persönlich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vor Ablauf der 3 Monate registrieren lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine schriftliche Reiserlaubnis der Sorgeberechtigten / Eltern mit sich zu führen.
Einreise mit Haustieren
Die Einfuhr von Papageien ist untersagt. In speziellen Fällen kann eine Sondergenehmigung beim Landwirtschaftsministerium beantragt werden. Vögel aus Ländern, in denen die Vogelgrippe aufgetreten ist, dürfen nicht eingeführt werden.
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Republik Polen
Konsulat in Zürich.
Telefon: +41 (31) 358 02 02.
Website: http://www.berno.msz.gov.pl/de/
Adresse: Elfenstrasse 20 a, 3015 Bern
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.15-16.15 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Di, Do, Fr 09.00-13.00 Uhr.
Botschaft der Republik Polen
Honorarkonsulate in Graz, Innsbruck, Linz, Klagenfurt und Salzburg.
Die Konsularabteilung befindet sich in der Auhofstraße 19B (Parallelstraße).
Telefon: +43 (1) 870 15 100. Konsularabteilung: +43 (1) 870 15 128.
Website: http://www.wieden.msz.gov.pl/de
Adresse: Hietzinger Hauptstraße 42c, 1130 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo 12.00-17.00 Uhr und Di, Mi, Do, Fr 08.30-13.30 Uhr.
Konsularabteilung der Botschaft
Telefon: +49 (30) 22 31 30.
Website: http://berlin.msz.gov.pl/de/
Adresse: Richard-Strauss-Straße 11, 14193 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo, Mi, Do, Fr 09.00-14.00 Uhr, Di 13.00-18.00 Uhr.
Botschaft der Republik Polen
Generalkonsulate in Hamburg, Köln und München. Honorarkonsulate in Leipzig und Schwerin.
Telefon: +49 (30) 22 31 30.
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Adresse: Lassenstraße 19-21, 14193 Berlin
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