Schweiz: Geld und beim Zoll
Währungsinformationen und Geld
Währungsinformationen
1 Schweizer Franken = 100 Rappen. Währungskürzel: sfr, CHF (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 200, 100, 50, 20 und 10 sfr; Münzen sind im Wert von 5, 2, 1 und 1/2 sfr sowie 20, 10 und 5 Rappen im Umlauf.
Kreditkarten
American Express, Mastercard, Diners Club, Visa und andere gängige internationale Kreditkarten werden überall angenommen. Die Kreditkarten Mastercard und Visa werden in fast allen Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Am Geldautomat
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks sind in der Schweiz nur in einigen Großstädten in wenigen Wechselstuben und Banken einlösbar.
Öffnungszeiten der Banken
Mo-Fr 08.30/09.00-16.00/18.00 Uhr in den Großstädten; Mo-Fr 08.30-12.00 und 14.00-16.30/17.30 Uhr in ländlichen Gegenden (regionale Abweichungen möglich). In wichtigen Geschäftszentren bleiben die Schalter manchmal auch über die Mittagszeit geöffnet.
Devisenbestimmungen
Keine Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Barmitteln. Ab einem Wert von 10.000 CHF besteht ggf. Auskunftspflicht.
Geldwechsel
Geld kann in Banken umgetauscht werden. Auf Flughäfen und an Bahnhöfen gibt es Wechselstuben für Währungen und Reiseschecks. Diese haben von 06.00-21.00 Uhr, oft auch bis 23.00 Uhr geöffnet. Auch Hotels können Geld wechseln.
Schweiz Einfuhrbestimmungen
Überblick
Folgende Artikel können zollfrei in die Schweiz eingeführt werden:
Einfuhrbestimmungen
Mit der QuickZoll-App können Reisende online eine Zollerklärung abgeben und Zollgebühren bezahlen.
Verbotene Importe
Betäubungsmittel, Absinth.
Strenge Regelungen bestehen für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren, Butter, Lebensmitteln, Giften, Schusswaffen und Munition, Erde, Pflanzen und pflanzlichem Material. Die Einfuhr von Souvenirs aus bedrohten Tieren und Pflanzen (z.B. Pelze, Elfenbein etc.) ist verboten.
Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft aus Nicht -EU-Ländern ist im Reiseverkehr verboten. Dieses Einfuhrverbot betrifft Fleisch und Fleischerzeugnisse aller Art, Milch und Milcherzeugnisse (Käse, Butter), Eier, Honig sowie Erzeugnisse in hermetisch abgeschlossenen Behältnissen (Konserven).
Die Einfuhr für selbst gefangenen Fisch und durch Jäger erlegtes Wild ist nur zu Bedingungen für gewerbsmäßigen Import möglich.
Weitere Informationen zu Einfuhrbestimmungen sind erhältlich vom Bundesamt für Landwirtschaft, Pflanzenschutzdienst, CH-3003 Bern, Tel: (+41) (031) 322 25 90.
Hinweise
Weitere Informationen sind vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhältlich.