Slowakische Republik: Reisepass und Visum
Reisepass erforderlich | Rückflugticket erforderlich | Visum erforderlich | |
---|---|---|---|
Türkei | Ja | Ja | 1 |
Andere EU-Länder | Nein | Nein | Nein |
Schweiz | Nein | Nein | Nein |
Österreich | Nein | Nein | Nein |
Deutschland | Nein | Nein | Nein |
Reisepässe
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Außerdem dürfen die Reisepässe von Nicht-EU-Bürgern nicht älter als zehn Jahre sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweise/Identitätskarten
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis zum Reisepass
Die Slowakische Republik ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Reisepass- und Visa Hinweise
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Visa
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Kosten
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Visaarten und kosten
Transitvisum, Einreisevisum.
Gültigkeit
Transitvisum: 5 Tage. Einreisevisum: i. Allg. 6 Monate ab Ausstellung für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land innerhalb von 48 Stunden in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterreisen, alle Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige einiger Länder benötigen jedoch ein Transitvisum. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Antragstellung an
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen).
Antragsunterlagen
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passbilder (3 x 3,5 cm).
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Schengen-Visas
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Aufenthaltsgenehmigung
EU-Bürger, die sich länger als 3 Monate im Land aufhalten wollen, müssen sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Polizeistelle bescheinigen lassen.
Bearbeitungsdauer
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Ausreichende Geldmittel
Besucher der Slowakischen Republik (außer Staatsbürger der EU- und EFTA-Länder) sind verpflichtet, genügend finanzielle Mittel in Höhe von 56 € pro Erwachsenen und Tag mitzuführen. Als Nachweis der finanziellen Mittel können z.B. Bargeld, Auszug aus dem Konto, das in der SR geführt wird, Voucher, ein Beleg über Bezahlung der Dienstleistungen auf dem Gebiet der SR, Einladung usw. dienen. Kreditkarten werden nicht als Nachweis der finanziellen Mittel akzeptiert.
Anmeldepflicht
Visumpflichtige Besucher der Slowakischen Republik sind verpflichtet, sich binnen 3 Werktagen nach der Einreise in die Slowakische Republik bei der örtlich zuständigen Ausländerpolizeistelle anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel wird dies i. d. R. dort veranlasst.
EU-Bürger und Schweizer müssen sich innerhalb von zehn Tagen polizeilich an ihrem Aufenthaltsort melden, sofern dies nicht ihr Hotel vornimmt.
Bei Aufenthalten von über 90 Tagen besteht für EU-Bürger und Schweizer die Pflicht zur Aufenthaltsregistrierung, die innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der 90 Tage-Frist nach Einreise erfüllt werden muss.
Einreisedokumente
(a) Auslandreisekrankenversicherung (EU-Bürger: Europäische Krankenversicherungskarte. Reiserückholversicherung empfohlen).
(b) Ausreichende Geldmittel (ausgenommen sind u. a. Staatsbürger EU-Länder und der Schweiz).
Einreise mit Kindern
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen und Minderjährigen, die einen anderen Nachnamen tragen als ihr mitreisender Sorgebrechtigter, wird empfohlen, eine Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile / Sorgeberechtigten mit sich zu führen.
Einreise mit Haustieren
Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.
Botschaften und Konsulate
Botschaft der Slowakischen Republik
Generalkonsulat in München. Honorarkonsulate in Bad Homburg, Hamburg, Hildesheim, Leipzig und Stuttgart.
Telefon: +49 (0)30 88 92 62 00.
Website: http://www.mzv.sk/web/berlin
Adresse: Hildebrandstraße 25, 10785 Berlin
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.30-16.00 Uhr. Konsularabt.: 09.00-11.30 Uhr.
Botschaft der Slowakischen Republik
Honorarkonsulate in Eisenstadt, Innsbruck, Linz, St. Pölten, Graz und Salzburg.
Telefon: +43 (0)1 31 89 05 52 00. Konsularabt.: +43 (0)1 31 89 05 52 10/11. Visaabt.: +43 (0)1 31 89 05 52 14.
Website: http://www.mzv.sk/web/vieden-de
Adresse: Armbrustergasse 24, 1190 Wien
Geschäftszeiten:
Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-11.00 Uhr, für Visa: 08.30-11.30 Uhr.
Botschaft der Slowakischen Republik
Konsulat in Eclépens.
Telefon: +41 (0)31 356 39 30. Konsularabt.: +41 (0)31 356 39 35/36/37.
Website: http://www.mzv.sk/de/web/bern-de
Adresse: Thunstrasse 63, 3074 Muri bei Bern
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