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Slowenien: Länderinfos

Überblick

Slowenien war früher Teil Jugoslawiens, erinnert aber heute eher an seine alpinen Nachbarn Österreich und Italien als an Osteuropa. Bewaldete Berge sind gespickt mit Gletscherseen, und hübsche Häuser im Chalet-Stil bieten einen idyllischen Blick auf grüne Wiesen. Das Antlitz Sloweniens ist frisch und natürlich, seine Einwohner sind authentisch und gastfreundlich.

Die wohlhabende, schöne Hauptstadt Ljubljana ist eine Universitätsstadt, deren Studentengemeinde dem architektonischen Kleinod einen jugendlichen Charakter verleiht. Durch die Stadt fließt der Fluss Ljubljana, an dessen Ufer zahlreiche Spazierwege, Cafés und kleine Geschäfte liegen.

Das malerische, saubere und sichere Slowenien ist eine ideale Reisedestination für Familien und Paare und bietet viele Outdoor-Aktivitäten wie Radfahren, Wandern, Gleitschirmfliegen, Wildwasser-Rafting, Höhlenwandern und Bergsteigen.

Wichtige Fakten

Fläche:

20.273 qkm.

Offizieller Name:

Republik Slowenien.

Bevölkerung:

2.078.938 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte:

102 pro qkm.

Hauptstadt:

Ljubljana.

Staatsform:

Parlamentarische Demokratie. Republik seit 1991. Verfassung von 1991, letzte Änderung 2000. Zweikammerparlament: Nationalversammlung mit 90 Abgeordneten, von denen 40 Mitglieder direkt gewählt werden und der Nationalrat mit 40 Sitzen. 1991 trat die im Juni verkündete Unabhängigkeitserklärung in Kraft. 1992 wurde die Republik Slowenien von den damaligen EG-Ländern offiziell anerkannt. Slowenien ist EU-Mitglied.

Staatsoberhaupt:

Natasa Pirc Musar, seit Dezember 2022.

Regierungschef:

Robert Golob, seit Mai 2022.

Elektrizität:

230 V, 50 Hz.

Slowenien: Reise- und Sicherheitsinformationen

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Stand - Mon, 09 Dec 2024 14:30:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Mon, 09 Dec 2024 18:33:09 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.​​​​​​​
 

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

In den Urlaubsgebieten Sloweniens kommt es bisweilen zu Fällen von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, Autoaufbrüchen und Eigentumsdelikten. Beim Anhalten an Autobahnraststätten besteht zuweilen die Gefahr von Überfällen. Gewaltdelikte sind ansonsten sehr selten.

Vereinzelt gibt es Berichte gestohlener Kfz-Kennzeichen. Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden, sodass im Fall eines Diebstahls Anzeige bei der Polizei zu erstatten ist und mit dem Polizeiprotokoll und den Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle in Deutschland ggf. durch einen Bevollmächtigten ein Ersatzkennzeichen beschafft werden muss.

Zudem sind Fälle bekannt, in denen bei Autopannen überhöhte Abschleppgebühren verlangt und teils unnötige oder mangelhaft ausgeführte Werkstattleistungen durchgeführt wurden.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Parken Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen.
  • Beachten Sie bei einer Autopanne die englischsprachigen Informationen der slowenischen Autobahngesellschaft und deren deutschsprachiges Informationsblatt.
  • Seien Sie zurückhaltend, wenn kurz nach einer Panne ein Abschleppunternehmen zeitnah und ungefragt seine Hilfe anbietet. Lassen Sie sich stichprobenartig und zur eigenen Absicherung die eigenen Daten, Fahrzeugdaten, etc., die nur dem jeweiligen Automobilclub bekannt sind und so an das Abschleppunternehmen übermittelt worden sein müssen, durch das Abschleppunternehmen vor Ort bestätigen. Nur so können Sie sicher sein, dass es sich um das vom jeweiligen Automobilclub beauftragte Abschleppunternehmen handelt. 
  • Geben Sie Ihr Telefon nicht aus der Hand und kommunizieren Sie selbst mit dem zuständigen Automobilclub, auch wenn Ihnen Hilfe angeboten wird.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Busbahnhöfen, auf Märkten aber auch an Autobahnraststätten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Im Westen und Nordwesten herrscht alpines, im Norden und Osten kontinentales sowie an der Adriaküste mediterranes Klima.

In den Bergregionen Sloweniens ereignen sich häufig plötzliche Wetterumschwünge, die eine Gefahr für alpine Wandernde bedeuten.

In den Sommermonaten kommt es in Slowenien teilweise zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, auch in Tourismusgebieten, muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Slowenien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Reiseinfos

Grenzkontrollen

Slowenien führt seit Oktober 2023 Grenzkontrollen an der slowenisch-kroatischen und an der slowenisch-ungarischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.

Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen; Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Slowenien mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme unbekannter Personen wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen; das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
In Slowenien muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden.
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS.

Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS.

Alle Vignetten werden elektronisch ausgestellt und können online bezogen werden. Vom Kauf bei nicht lizensierten Drittanbietern wird abgeraten.
Nach dem Vignetten-Kauf muss die Kaufbestätigung bis zum Ablauf der Vignette aufbewahrt und mitgeführt werden.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo-Geräts entrichtet werden. Das Erfüllen der e-Vignettenpflicht wird engmaschig überwacht.

Bußgelder sind hoch und werden z. B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, fehlender e-Vignette sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt. Ausländische Personen sind zur sofortigen Begleichung gezwungen. Die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch des Führerscheins) und im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen. Wird das Bußgeld innerhalb von acht Tagen bezahlt, reduziert es sich nach slowenischer Gesetzgebung um die Hälfte.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
  • Prüfen Sie für die richtige Vignette die Liste der vermessenen Fahrzeuge, um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen zu vermeiden.
  • Kaufen Sie die e-Vignette online nur über die offizielle Webseite der Straßenverkehrsgesellschaft DARS oder bei lizensierten Stellen und überzeugen Sie sich nach dem Kauf von der richtigen Schreibweise des angegebenen Kennzeichens.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird in Slowenien anerkannt.

LGBTIQ

In Slowenien gilt die Ehe für alle (seit Januar 2023), d.h. die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare.

Das Leben der LGBTIQ-Community konzentriert sich insbesondere auf die Hauptstadt Ljubljana. Hier aber auch in den anderen Teilen des Landes respektiert die Gesellschaft die Mitglieder der LGBTIQ-Community ganz überwiegend.

Rechtliche Besonderheiten

Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug aufhalten.

Besitz und Konsum geringer Mengen des Betäubungsmittels Cannabis sind in Slowenien zwar entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Personen, die mit Cannabis angetroffen werden, erhalten ein Bußgeld; außerdem wird das Cannabis eingezogen.

Dies gilt auch für Personen, die medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Behandlung mit sich führen, hierüber in Besitz einer Bescheinigung nach §75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sind und sich – ggf. auch nur vorübergehend – in Slowenien aufhalten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Euro (EUR). Abhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit Debit- (Girocard) und Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise nach Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Reisedokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein.
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: 
Slowenien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Bei einem Aufenthalt in Slowenien müssen deutsche Staatsangehörige in der Lage sein, sich durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Pass; Personalausweis) zur Person ausweisen zu können. Kann die Identität einer Person gegenüber der slowenischen Polizei nicht durch ein Reisedokument nachgewiesen werden, droht ein hohes Bußgeld.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für Minderjährige bei deren Einreise nach und deren Aufenthalt in Slowenien bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keine Warenkontrollen durchzuführen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.

Das slowenische Gesetz über die steuerliche Bestätigung von Rechnungen (Zakon o davčnem potrjevanju računov (ZDavPR)) verpflichtet beim Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die Belege aufzubewahren und auf Aufforderung bei einer Kontrolle durch die slowenischen Finanz- und Steuerbehörden vorzuzeigen. Dies gilt auch für Reisende.

Haustiere

Für Reisen mit bestimmten Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen: Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen: Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen: Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Slowenien ist in ländlichen Regionen nicht immer mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

West-Nil-Fieber kann zwischen Frühjahr und Herbst durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.

Die in Slowenien vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem in der Mitte und im Norden des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.

  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.

 

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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